Wir brauchen die Reaktivierung der Vermögenssteuer!

18. Dezember 2020  Meldungen

Zur Vermögenssteuer gibt es einen neuen Text, der maßgeblich von Axel Troost verfasst und von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlicht wurde:
ganzer Text: KLICK

Der Volkswirtschaftler Axel Troost war Gründungsvorsitzender der WASG

Die Vermögensteuer ist Teil der deutschen Finanzverfassung. Ihre Nichterhebung seit 1997 bedeutet eine Missachtung des Grundgesetzes. So werden diejenigen geschont, die sich höhere Steuern am ehesten leisten können. Die Vermögensteuer ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern auch aus steuersystematischen Gründen gerechtfertigt, denn Vermögen besitzt eine eigene Leistungsfähigkeit.
Wie in anderen Teilen der Welt wurden auch in Deutschland die Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen in den vergangenen Jahrzehnten stark gesenkt. Außerdem sind Unternehmen und Immobilien in den vergangenen Jahren stark im Wert gestiegen.
Das hat die Ungleichheit enorm befeuert.
Über 60 Prozent des Privatvermögens konzentrieren sich heute auf die reichsten zehn Prozent der deutschen Bevölkerung, davon wiederum mehr als die Hälfte auf das reichste Prozent. Dabei geht es zumeist um Unternehmensvermögen. Eine Vermögensteuer mit hohem Steuersatz und ausreichenden Freibeträgen würde die Vermögenselite treffen und ihren Reichtum stückweise sozialisieren. Der Rückgriff auf die Vermögenssubstanz ist dabei gewollt und rechtlich grundsätzlich zulässig.
Bei einer laufenden Vermögensteuer würde es auch bei höheren Steuersätzen längere Zeit dauern, bis ein großes Vermögen abgeschmolzen ist. Vermögenseigentümer*innen – ob alsUnternehmer*in oder Immobilieneigentümer*in – hätten währenddessen wenig Anreiz, ihr Vermögen sorgsam zu verwalten, und würden es tendenziell auf Verschleiß fahren.
Wenn es also darum geht, großen Reichtum umzuverteilen, sind die Erbschaftsteuer und die Vermögensabgabe viel besser dafür geeignet. Die Vermögensabgabe, die auf einen Stichtag in der Vergangenheit abstellt, und die akzidentell anfallende Erbschaftsteuer sind zudemweniger gestaltungsanfällig, auchwenn sie ebenfalls vor Steuervermeidung nicht gefeit sind.
Dennoch gibt es gute Gründe, zusätzlich zu einer reformierten Erbschaftsteuer, einer durch die Corona-Pandemie begründeten Vermögensabgabe und einer progressiveren Einkommensteuer eine Vermögensteuer zu erheben. Im Vorfeld der letzten Reform der Erbschaftsteuer wurden gigantische Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei an Kinder und Enkelkinder übertragen und sind damit über Jahrzehnte der Erbschaftsteuer entzogen. Sie würden aber von einer Vermögensteuer erfasst. Die Vermögensabgabe ist dazu ebenfalls in der Lage, sie ist aber eine einmalige und keine dauerhafte Abgabe. Ihr Aufkommen steht zudem dem Bund zu, während die Vermögensteuer eine Ländersteuer ist.
Aus den genannten Gründen sprechen wir uns für eine Vermögensteuer mit progressivem Tarif aus. Ein niedriger Eingangssteuersatz und ausreichende Freibeträge würden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen auch im Zusammenspiel mit anderen Steuern noch rentabel geführt werden können. Der mit zunehmenden Vermögen linear ansteigende Steuersatz würde dafür sorgen, dass Riesenvermögen abgebaut und nicht neu akkumuliertwerden können. Unsere Berechnungen zeigen, dass mit einem Eingangssteuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent ansteigt, noch beträchtliche Einnahmen von bis zu 50 bzw. 64 Milliarden Euro erzielt werden könnten.

 

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