Günter Busch: Ein Mindestlohn für die Pflege ist nicht alles!

11. Juli 2018  Meldungen

GÜNTER BUSCH, der Baden-Württembergische Leiter des ver.di-Fachbereichs III a.D. ist heute wissenschaftlicher Mitarbeiter der Reutlinger Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti

DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 einen Pflegemindestlohn von 14,50 € – sofort. Also keine stufenweise Anhebung, sondern schnell und auf einen Schlag. Als Begründung wird genannt: „Gute Löhne für gute Pflege-Pflegeberufe aufwerten“ (Wahlprogramm S. 36).

Ja, Pflegeberufe müssen deutlich attraktiver werden, um die verantwortungsvolle, schwierige Pflegearbeit mehr wertzuschätzen und um dem Pflegenotstand zu begegnen.

Bei der Pflege zeigt sich ein anderer Begründungszusammenhang als bei der Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von 12.- € für alle. Der allgemeine Mindestlohn ist sozialpolitisch begründet. Niemand soll, wenn er/sie das ganze Leben lang gearbeitet hat, im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. 12.- € ist die Grenze, ab der Altersarmut vermieden werden kann. Beim Pflegemindestlohn geht es dagegen um eine Wertentscheidung. „Wir sind es wert!“, dieser Slogan der Gewerkschaft ver.di soll verdeutlichen, dass die weit überwiegend von Frauen ausgeübte Sorgearbeit gleichwertig ist zu Tätigkeiten in der Warenproduktion wie z.B. der Automobilindustrie oder dem Maschinenbau, um zwei für Baden-Württemberg zentrale Bereiche zu nennen. Die gleiche, wertebezogene Argumentation muss dann natürlich auch für andere Bereiche der Sorgearbeit gelten: Erziehung, Bildung, Betreuung, soziale Dienste im weiteren Sinn. Überall müssten die Mindestentgelte angehoben werden.

Der Pflegemindestlohn für einfache Tätigkeiten beträgt zurzeit in Baden-Württemberg 10,55 € und steigt bis 2020 auf 11,35 €. 10,55 €, das sind bei einer 39 Stundenwoche im Monat 1802.- €. Beim Mindestlohnsatz von 14,50 € wären es 2477.- € monatlich, also 675.- € oder 37% mehr. Dies ist zwar immer noch nicht mit einer entsprechenden Tätigkeit im industriellen Bereich vergleichbar, aber bedeutet eine deutliche Aufwertung.

Die Große Koalition in Berlin hat sich auf eine bessere Bezahlung der Pflegeberufe verständigt. Das soll vor allem erreicht werden durch eine flächendeckende Bezahlung nach Tarif. Es geht also CDU/CSU und SPD nicht um den Pflegemindestlohn, der nicht weiter erhöht werde soll, sondern um das gesamte Tarifgefüge der Pflege. Nur – welcher Tarif ist gemeint? Die Dumpingtarifverträge der sog. christlichen Gewerkschaften? Oder der TVöD von ver.di? Oder die wenigen Tarifverträge mit privaten Trägern, die regelmäßig unterhalb des TVöD liegen?

In der Altenpflege sind nur noch 5% aller Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, für die die ÖD-Tarifverträge gelten. Alle anderen sind privat oder in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen. Mit den bestehenden Bestimmungen könnte darauf keine Allgemeinverbindlichkeit durchgesetzt werden. Erst müsste das Tarifvertragsgesetz geändert werden, und das steht nicht im Koalitionsvertrag. 13 000 stationäre Altenpflegeeinrichtungen gibt es derzeit in Deutschland. Die Arbeitgeberstruktur ist zersplittert, die gewerkschaftlichen Organisationsgrade sehr gering.

Bevor es wirklich zu einer Aufwertung kommt, wird also noch viel Wasser den Rhein und den Neckar herunterfließen. Und es wird nichts gehen ohne Druck von unten: Von Gewerkschaften, von einer besseren Organisierung der Pflegekräfte selber, von Pflegebündnissen, von der Öffentlichkeit und natürlich von der Partei DIE LINKE.

Selbst wenn eine bessere Bezahlung erreicht wäre, ist der Kampf noch nicht zu Ende. Es muss verhindert werden, dass durch eine Erhöhung von Pflegemindestlohn und angehobenen Pflegetarifen die höheren Personalkosten allein von den Pflegebedürftigen zu zahlen sind. Bei über 75% Personalkostenanteil in der Altenpflege würden natürlich die Pflegesätze erheblich steigen. Und nach dem jetzigen Finanzierungssystem wären die Mehrkosten allein von den zu Pflegenden zu tragen bzw. bei Bedürftigkeit von den Kommunen. Soll die Refinanzierung über die Pflegekassen erfolgen, müssten die Beiträge steigen. Oder man setzt Steuermittel ein, die auch weit überwiegend vom Faktor Arbeit aufgebracht werden. Damit es einigermaßen sozial gerecht zugeht, bräuchten wir eine Steuer auf große Vermögen, Erbschaften und hohe Einkommen. Und auch dazu steht ja nichts im Koalitionsvertrag.

 

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