Zeitsouveränität – Recht auf Nichterreichbarkeit – Anti-Stress-Verordnung: Linksfraktion im Bundestag aktiv an der Seite der Beschäftigten

03. Juli 2018  Meldungen

Drucksache 19/2522 KLICK!

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, um

  1. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten zu Fragen der Personalbemessung, der Vereinbarkeit von Arbeit und privatem Leben sowie zu Zeitsouveränität im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz zu schaffen;
  2. eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit zu erlassen. Als mögliche Gefährdungsfaktoren muss diese mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialen Bedingungen, die Bedingungen des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung sowie die Arbeitszeit berücksichtigen. Für all diese Bereiche sind geeignete Beurteilungskriterien als Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln;
  3. ein Recht auf Nichterreichbarkeit und eine Dokumentationspflicht für jede Stunde Arbeit sowie verbindliche Regelungen zum Ausgleich von Mehrarbeit einzuführen;
  4. die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren. Die Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu werktäglichen Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten (§ 3 bis § 8 ArbZG) bleiben dabei unangetastet;
  5. den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz schrittweise von 24 auf 30 Werktage anzuheben;
  6. ohne Ausnahmen einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu schaffen, wodurch ein garantiertes Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit für alle Beschäftigten gewährleistet wird.

Berlin, den 5. Juni 2018
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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