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Kampagne prekäre Beschäftigung und prekäre Lebensverhältnisse

17. Juli 2014  Meldungen

Die Diskussion über das Projekt Parteientwicklung hat begonnen und die Diskussion über das von uns vorgelegte Papier ist in einigen Landesverbänden in Gang gekommen und hat zum Teil die Parteigliederungen erreicht. Ein Bestandteil des „Konzeptvorschlages“ ist die Verbesserung unserer Kampagnenfähigkeit und die Aneignung von Fähigkeiten und Handwerkzeug zur Konzeption und Durchführung von Kampagnen. Der Vorschlag, eine langfristig angelegte Kampagne gegen prekäre Beschäftigung und prekäre Lebensverhältnisse durchzuführen, wurde bei den bisherigen Diskussionen fast ausschließlich positiv aufgenommen. In diesem Papier wollen wir deshalb präzisieren, welche Ziele mit einer solchen Kampagne erreicht werden können und wie die Anlage dieser Kampagne aussehen kann.

Kampagnen-Fahrplan: KLICK

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Interview mit Verdi-Chef Bsirske: „Eskalation nicht ausgeschlossen“

01. April 2014  Meldungen

Ausweitung des Tarifkampfes möglich • Bsirske lehnt Tarifeinheit ab

Berlin. Die Gewerkschaft Verdi geht nach den Worten ihres Vorsitzenden Frank Bsirske zuversichtlich in die am Montag anstehende Verhandlungsrunde über einen Tarifabschluss für die öffentlich Bediensteten von Bund und Kommunen.

Warnstreik: Die Gewerkschaft Verdi hat während der laufenden Tarifverhandlungen mehrmals zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die Lage kann sich nach Meinung von Verdi-Chef Frank Bsirske zuspitzen. 

Warum Bsirske vor dem aktuellen Hintergrund des geplanten Piloten-Streiks die Tarifeinheit ablehnt, also das Prinzip, wonach in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern einen Tarifvertrag abschließen darf, erklärte er im Interview. Ganzen Beitrag lesen »

Aus der „Welt“ vom 2. Februar: Kretschmann will über Qualität diskutieren

15. März 2014  Meldungen

Im grün-roten „Musterland für gute Arbeit“ hat Ministerpräsident Kretschmann bei den Gewerkschaften leichtes Spiel. Nur bei der Bildungspolitik ziehen diese nicht mit der Koalition an einem Strang.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) fordert in der Bildungspolitik eine Qualitäts- statt einer Quantitätsdiskussion. Bei einer um 20 Prozent rückläufigen Schülerzahl zwischen 2005 und 2020 werde die Lehrerschaft nur um 10 Prozent schrumpfen, sagte er mit Blick auf den von Grün-Rot geplanten Abbau von Lehrerstellen.

„Da kann man schwerlich von Sparen sprechen.“ Immerhin habe der Südwesten das beste Verhältnis von Schülern zu Lehrern, sagte der Regierungschef am Samstag bei der DGB-Bezirkskonferenz in Ludwigsburg. Die Gewerkschaften kritisieren aber, der Bildungssektor sei nicht ausreichend finanziert.

Kretschmann räumte ein, die Bildungspolitik sei eine Baustelle der Landesregierung, denn zwei von drei befragten Baden-Württembergern zeigten sich mit ihr unzufrieden. Dabei sei die Gemeinschaftsschule gut angelaufen und erfreue sich an ihren Standorten großer Beliebtheit.

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer habe die frühkindliche Bildung verbessert; die beruflichen Schulen hätten ihr chronisches Unterrichtsdefizit halbiert. Bildung habe auf dem Weg zur Nullverschuldung 2020 Priorität, aber auch der Sanierungsstau in Krankenhäusern, Hochschulen und bei Straßen müsse abgebaut werden.

Die Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Doro Moritz, wertete es zwar als positiv, dass Kretschmann nicht ausdrücklich vom vorgesehenen Abbau von 11.600 Lehrerstellen gesprochen habe. Das aktuelle Lehrer-Schüler-Verhältnis sage aber nicht viel aus, da Grün-Rot etliche Reformen wie die Eingliederung behinderter Schüler und den Ausbau der Ganztagsschule plane, für die sehr viele Lehrer bereitgestellt werden müssten. „An der Stelle werden wir weiterbohren“, versicherte Moritz.

Kretschmann kündigte Eckpunkte des Finanzministeriums für die sogenannte Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer bis zum Frühjahr an. Er erntete aber Missfallen der 100 Delegierten für seinen Hinweis, dass die vom DGB geforderten fünf bezahlten Bildungstage die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigten dürften.

Die Arbeitgeber meldeten umgehend Kritik an. „Die schlichte Parole „Gib mir 5″ bringt eine bedenkliche Absahn-Mentalität zum Ausdruck“, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und fügte hinzu: „Einfach noch mehr bezahlte Freizeit zu fordern, ohne einen betrieblichen Nutzen sicherzustellen, ist keine Begründung für eine so schwerwiegende Belastung der Unternehmen.“ Auch die Liberalen lehnen die Bildungszeit als „weitere Wohltat aus dem sozialpolitischen Füllhorn“ ab. „Mit solchen Maßnahmen macht die grün-rote Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Südwestwirtschaft systematisch kaputt“, meinte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Der in seinem Amt mit 95 (2010: rund 84) Prozent der Stimmen bestätigte DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf hatte zuvor den Startschuss für die Freistellungs-Kampagne „Gib mir 5“ gegeben. Die Androhung der Arbeitgeber, in diesem Fall abzuwandern, sei nicht glaubhaft. Denn alle Bundesländer bis auf Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern böten gesetzliche Freistellungsmöglichkeiten an.

Von der SPD gab es Lob für die Kampagne. „Denn ohne Weiterbildung keine Fachkräfte“, sagte Generalsekretärin Katja Mast. „Für uns als SPD gehören gute Arbeit, gute Bildung und gute Wirtschaft zusammen.“

Der DGB beschloss auch einen Initiativantrag der GEW für mehr Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Schule. Er wurde als Grußwort bei einer Demonstration für die Verankerung des Themas in den neuen Bildungsplänen am Samstag in Stuttgart verlesen.

Die acht Gewerkschaften des DGB im Südwesten verzeichneten im Jahr 2013 zum zweiten Mal in Folge einen Mitgliederzuwachs. Ende vergangenen Jahres zählten sie 821 757 Mitglieder. Grund für den Anstieg waren vor allem Neueintritte junger Menschen. Neben Landgraf leitet seine am Samstag gewählte Stellvertreterin Gabriele Frenzer-Wolf, den Bund.

Die ehemalige Verdi-Landesfrauensekretärin setzte sich für ein frauenfreundlicheres Landtagswahlrecht ein und forderte ein Reißverschlussverfahren. Sie kritisierte den Widerstand dagegen bei CDU, SPD und FDP, wo die „Herren noch immer an den Fleischtöpfen der Macht“ klebten. Schließlich sei der Frauenanteil im baden-württembergischen Parlament geringer als in Afghanistan.

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg reißt die selbst definierte Messlatte bei der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)

15. März 2014  Meldungen

Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und der SPD für  die Jahre 2011 – 2016 ist die Vereinbarung enthalten: „im Personalvertretungsrecht werden wir die vorgenommenen Einschränkungen zurückführen und die Rechte der Interessenvertretungen mit Blick auf ihre verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung ausbauen und stärken“ [zit.: PUBLICUS – Der Online-Spiegel für das öffentliche Recht, 2014.1] http://www.publicus-boorberg.de/sixcms/detail.php?template=pub_artikel&id=boorberg01.c.271901.de

In der gleichen Veröffentlichung wird festgestellt, dass die grün-rote Landesregierung diesem Anspruch mit der im November 2013 beschlossenen Novellierung des LPVG eindeutig nicht gerecht geworden ist!

Als jahrelanges Mitglied des Gesamtpersonalrates einer Landeshauptstadt im Südwesten der Republik, und für VER.DI als Teamer für Personalräte tätig, ist mir eines sehr bewusst geworden: das Personalvertretungsrecht ist in Baden-Württemberg ganz besonders schlecht geeignet, die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienstbereich wirksam zu vertreten.

Uns ist immer bewusst gewesen, dass die sich jeweils an der politischen Macht Befindenden – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit – keinerlei Interesse daran haben, sich von Personalvertretungen, in der öffentlichen Verwaltung, in Regierungen und Ministerien‚ in Ämtern und Behörden „in die Suppe spucken“ zu lassen, also im Interesse der Beschäftigten nennenswerte Einschränkungen ihrer Machtvollkommenheit hinzunehmen.

Die oberste Leitungsebene im öffentlichen Dienst – und hier und auch im Weiteren beziehe ich mich exemplarisch auf die Kommune – wird im LPVG die Dienststelle genannt. Ihr besonderer Doppelcharakter ergibt sich daraus, dass sie einerseits als faktischer Arbeitgeber (AG) fungiert, andererseits aber als gewählter Repräsentant eines demokratischen Wahlprozesses auf kommunaler, auf Landes-  oder Bundesebene.

Der sogenannte ‚Demokratie-Vorbehalt‘, der sich daraus ableitet, kommt den öffentlichen AGn bisweilen wohl nicht ungelegen.

Im Personalvertretungsrecht sind abgestufte Beteiligungsrechte der Personalräte definiert, die von uneingeschränkter über eingeschränkte Mitbestimmung zu Mitwirkung und Anhörung reichen, weiter legt das Gesetz die Beteiligungstatbestände sowie den Verfahrensablauf für die Beteiligung fest.

In allen diesen gesetzlichen Vorgaben sind vielfältige Möglichkeiten, die Rechte der Personalvertretungen weiter einzuschränken, enthalten – und wurden auch in der Vergangenheit entsprechend genutzt, z.B. wurden Beteiligungstatbestände von der uneingeschränkten in die eingeschränkte Mitbestimmung verschoben, damit also abgewertet.

Eine zusätzliche und drastische Einschränkung der Beteiligungsrechte der Personalräte ist durch das Urteil des BVerfG vom 24. 05. 1994 bewirkt worden, dem zufolge Entscheidungen der Einigungsstelle „die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwohl wesentlicher Teil der Regierungsgewalt sind, einem parlamentarisch verantwortlichen Amtsträger vorbehalten bleiben“ (vgl. §104 S.3 BPersVG).

Das damit geschaffene  Evokationsrecht gestattet es der Dienststelle, Entscheidungen der Einigungsstelle aufzuheben.

Die wesentlichen Veränderungen im neuen LPVG :

  • – Beschäftigte sind jetzt grundsätzlich alle, die tatsächlich in der Dienststelle beschäftigt sind oder ausgebildet werden, auch die durch Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung außerhalb der Dienststelle eingesetzt sind.
  • – Personalratsgröße in Dienststellen über 1500 Beschäftige erhöht (auch GPR)
  • – Freistellungen werden angehoben
  • – Amtszeit erhöht von 4 auf 5 Jahre
  • – Evokationsrecht: sein Ausnahmecharakter soll dadurch hervorgehoben  werden,  dass es nicht mehr bei der Dienststelle liegt, sondern beim Hauptorgan (also dem Gemeinderat in Kommunen)
  • – Wirtschaftsausschuss (§68b) ist zu gründen in allen Dienststellen, deren Personalvertretung größer als 7 ist; Aufgabe: Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten und Unterrichtung der Personalvertretung, organisatorische Veränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden u.v.m.
  • – gravierende Veränderungen im internen Geschäftsablauf der PersRäte durch Verlagerung von Aufgaben auf den Vorsitzenden, durch Bildung von Ausschüssen und Verlagerung von Kompetenzen.

Bewertung

  • – Die Erweiterung der Größe der Personalräte und die höhere Zahl von Freistellungen sind ohne zusätzliche Kosten nicht möglich; also wird  AG-seitig alles versucht werden, um die Kostensteigerungen zu unterlaufen oder zu umgehen, z.B. durch die Zusammenlegung oder Aufteilung von Dienststellen.
  • – Dass das Evokationsrecht jetzt beim Hauptorgan ist, ändert nichts daran, dass eben die letztendliche Entscheidungskompetenz in den erwähnten Fällen nicht mehr bei der Einigungsstelle liegt.
  • – der Wirtschaftsausschuss wird berufen und zusammen gesetzt von der Dienststelle, ist also schwächer als im Bereich des BetrVG –  bei seinem breiten Themenspektrum ist seine Zusammensetzung besonders wichtig . . . das wird absehbar zum dauernden Streit-Thema zwischen Personalrat und Dienststelle.
  • – Interne Arbeitsabläufe und Kompetenzverschiebungen im Gremium: hier drängt sich der Verdacht auf, dass durch rechtliche Änderungen und Öffnungen das Gremium insgesamt geschwächt und gespalten, bzw. der/die Vorsitzende tendenziell zum ‚Kungeln‘ verlockt werden soll. All das wird als ‚Effizienzsteigerung‘ von Arbeitsabläufen dargestellt: ganz wichtig wird sein, dass Personalräte sich eine Geschäftsordnung geben, die alle Abläufe transparent macht und Vertrauen und Zusammenhalt im Gremium erhält.

Wer – wie der Autor dieses Beitrags – siebeneinhalb Jahre die GRÜNEN als Gemeinderäte und Bürgermeister beobachtet hat, der konnte kaum etwas Besseres erwarten – sie sind ganz offensichtlich Arbeitnehmer-Interessen gegenüber nicht offener als die FDP! Dass die SPD sich für die Beschäftigten im ÖD ins Zeug gelegt hätte, ist am neuen Gesetz auch nicht abzulesen.

Fazit der LPVG-Novellierung ist: es ist der derzeitigen Landesregierung nicht im Entferntesten gelungen, das baden-württembergische Personalvertretungsrecht vom hintersten Platz beim Vergleich mit den anderen Bundesländern weg zu holen; es hat bisher die Nachhut unter allen Ländern gebildet und dabei bleibt es!

Johannes Schmidt, Stuttgart

Ein vernünftiger Antrag des DGB Bremen / Sachsen-Anhalt zum DGB-Bundeskongress im Mai: „Tarifeinheit – Vorhaben der Bundesregierung verhindern!“

15. März 2014  Meldungen

Der DGB-Bundeskongress möge beschließen:

Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften bekennen sich weiterhin zum Prinzip der Tarifeinheit. Die Aufgabe der Tarifeinheit berührt den Grundsatz „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“. Von allen Beschäftigungsgruppen im Betrieb als Interessenvertretungspartei anerkannt zu werden und für sie Tarifverträge abzuschließen, ist und bleibt politische Aufgabe der DGB-Gewerkschaften. Sie ist unser ureigenes Anliegen und ergibt sich aus unserem Selbstverständnis, den Zusammenschluss aller abhängig Beschäftigten zum gemeinsamen Handeln zu erreichen. Mit Solidarität statt Konkurrenz wollen wir den Abschluss von einheitlichen Tarifverträgen für alle Branchen oder Betriebe durchsetzen.

Unser Ziel ist, den unsolidarischen Splittergruppen ihrem „Geschäftsmodell“ gegen die DGB-Gewerkschaften die Grundlage zu entziehen. Diese Gruppen machen bekanntlich Tarifpolitik zu Gunsten einer kleinen, privilegierten Minderheit der Beschäftigten, die zu Lasten der Mehrheit der Beschäftigten geht.

Die Tarifkonkurrenz zu unterbinden ist jedoch den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber. Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Hier heißt es: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

Durch die Einführung eines betriebsbezogenen tarifvertraglichen Mehrheitsprinzips besteht die Gefahr, dass die Tarifautonomie und das Streikrecht eingeschränkt werden. Ob dies durch Verfahrensregelungen geheilt werden kann ist fraglich.

Der DGB und seine Einzelgewerkschaften lehnen einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte ab, denn die Geschichte und die Gegenwart zeigen, dass Eingriffe in die sozialen Grundrechte den Bestand und die Betätigung aller organisierten Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften gefährden.

Freiheitsrechte sind unteilbar. Die Gewerkschaften werden nicht der kurzfristigen, grundrechtsvergessenen Einschätzung unterliegen, auf diesem Weg das Ziel der Tarifeinheit erreichen zu können.

Der DGB und seine Einzelgewerkschaften stellen daher noch einmal klar, dass die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit, die Tarifautonomie und das Streikrecht als Eckpfeiler des Sozialstaats und der Demokratie gewahrt bleiben müssen.

Jede gesetzliche Einschränkung wird daher abgelehnt. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das gesetzgeberische Vorhaben zur Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen.

Deflationsgefahr verschärft sich

12. Januar 2014  Meldungen

Kommentar zur im Dezember erneut gesunkenen Inflationsrate in der Eurozone

Die große Koalition hat bislang keine Antwort auf die sich verschärfende Deflationsgefahr. Union und SPD halten an der fatalen Kürzungspolitik als Reaktion auf die Euro-Krise fest. Dies wird die Flurschäden, die durch Angela Merkels verfehlte Europapolitik bereits angerichtet wurden, noch vergrößern.

Um der Deflationsgefahr etwas entgegenzusetzen, muss die Binnennachfrage in der Eurozone und insbesondere in Deutschland massiv angekurbelt werden. Auf europäischer Ebene müssen die wirtschaftlich unsinnigen und sozial katastrophalen Kürzungsprogramme sofort gestoppt werden. Hierzulande sind knackige Lohnsteigerungen nötig, die durch eine Stärkung der gewerkschaftlichen Durchsetzungsmacht erreicht werden können. Dies erfordert ein konsequentes Verbot von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen, die konsequente Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen sowie die Überwindung des Zwangssystems Hartz IV. Auch die sofortige Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ohne Ausnahmen wäre ein wichtiger Schritt.

Langzeitarbeitslosigkeit und prekäre Jobs bleiben die Großbaustellen auf dem Arbeitsmarkt

12. Januar 2014  Meldungen

Zum Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit für den Monat Dezember und das Jahr 2013:

Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen, sind 2014 die zentralen Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD wird diesen Herausforderungen jedoch in keiner Weise gerecht. Zur Langzeitarbeitslosigkeit finden sich dort nur blumige, unverbindliche Ankündigungen. Substantielle Maßnahmen gegen Leiharbeit und Werkverträge sucht man vergebens. Auch gegen Minijobs und befristete Arbeitsverhältnisse will die Regierung nicht unternehmen.

Der aktuelle Arbeitsmarktbericht zeigt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland hat sich verfestigt. 1,043 Millionen Menschen sind seit mehr als einem Jahr ohne Job. Das ist ein Plus von 38.000 bzw. vier Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr. Zudem stocken 1,32 Millionen Erwerbstätige ihr Arbeitseinkommen mit Hartz IV-Leistungen auf. Der gesetzliche Mindestlohn muss deshalb deutlich schneller kommen als von der Koalition angekündigt, und er muss zügig erhöht und darf nicht durch Ausnahmeregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen unterlaufen werden. Die SPD agiert hier bislang zu hasenfüßig und überlässt das Feld damit ohne Not der Union und der Wirtschaftslobby.

3.200 Euro für Lidl-Kassiererinnen

17. Oktober 2013  Meldungen

„Anlässlich der Erklärung der Lidl-Kette in der Schweiz, allen Vollzeit-Beschäftigten einen Mindestlohn von 4.000 Franken zu zahlen (3237.90 Euro), also auch für Kassiererinnen, muss das Thema Mindestlohn und das Thema Arbeitsbedingungen deutscher Einzelhandels-Beschäftigter dringend auf den Tisch,“ erklärte der wieder gewählte baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Richard Pitterle:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein baden-württembergisches Unternehmen des Einzelhandels im Ausland Löhne in der Größenordnung eines Facharbeiters der deutschen Metall- und Elektroindustrie zahlt, während hierzulande in der aktuellen Tarifauseinandersetzung des Einzelhandels seitens der Arbeitgeber Leichtlohngruppen für Kassiererinnen und Regalauffüller gefordert werden.

Ferner wird hier deutlich, dass der von der Linken geforderte flächendeckende Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde in der Schweiz allerhöchstens ein mildes Lächeln hervorrufen kann, denn  was Lidl hier zahlt, sind zwanzig Euro.

Und letztlich ist es offensichtlich, dass durch gesetzgeberische Maßnahmen in Deutschland Beschäftigte zwischenzeitlich in einer Art und Weise in eine Übervorteilung genötigt wurden, dass sie gezwungen sind, mieseste Jobs zu miesesten Löhnen zu akzeptieren. Das ist – nicht nur im internationalen Vergleich – eine unerträgliche Aggression gegen die Menschenwürde.

DIE LINKE fordert einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, dazu gibt es im neuen Parlament eine Mehrheit. Wir fordern zudem die Beendigung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen für Lohndumping sowie die Abschaffung des entwürdigenden Hartz-IV-Systems, das Beschäftigte in Hungerarbeitsverhältnisse zwingt und den deutschen Steuerzahler nötigt, Lohndrückerei durch Aufstockung in Milliardenhöhe zu subventionieren. Übrigens perverserweise auch bei Beschäftigten der Firma Lidl.“

http://politblog.bazonline.ch/blog/index.php/21004/alle-sind-gewinner-allen-voran-aber-die-kassiererinnen/?lang=de

Auf diese Erklärung gab es eine Reaktion seitens Lidl:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung und Bestürzung haben wir die Aussagen zur Kenntnis nehmen müssen, die Sie aktuell unter folgendem Link http://bundespresseportal.de/baden-w%C3%BCrttemberg/item/16566-die-linke-baden-w%C3%BCrttemberg-3-200-euro-f%C3%BCr-lidl-kassiererinnen.html  veröffentlicht haben.

Bei Ihren Aussagen ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass Lidl Deutschland bereits vor mehr als drei Jahren einen Mindestlohn definiert und eingeführt hat, der zum Teil deutlich über das hinausgeht, was u.a. auch Ihre Partei gefordert hat. Im März 2010 schrieb Lidl Deutschland den betrieblichen Mindestlohn auf 10 Euro fest, erhöhte ihn ab 1. September 2012 auf 10,50 Euro pro Stunde, um ihn zum 1. August 2013 nochmals anzupassen – auf 11 Euro pro Stunde. Da ein Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen im Einzelhandel derzeit nicht absehbar ist, hat Lidl – neben der Anhebung des Mindestlohns – auch die bisher gültigen Tarifentgelte vorab um 2,5 Prozent erhöht.

Das klare Bekenntnis für einen Mindestlohn trägt unseres Erachtens entscheidend dazu bei, den Nährboden zu schaffen, den Mitarbeiter brauchen, um zu erkennen und zu erleben, dass Leistung sich lohnt. Dass ehrliche Arbeit ein Auskommen beschert und Zukunft sichert. Die Einführung eines verbindlichen Mindestlohns ist nach unserem Dafürhalten ein wirksames Instrument, um die in verschiedenen Branchen zu beobachtende Praxis des Lohndumpings zu unterbinden und dadurch Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten fair entlohnender Unternehmen und ihrer Mitarbeiter zu glätten. „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn. Gute Arbeit – fairer Lohn“ sollte nach unserem Dafürhalten zum Motto für die Situation aller Beschäftigten in diesem Lande werden.

Wir distanzieren uns ausdrücklich von einem Gebaren, das Sie in der eingangs genannten Veröffentlichung anprangern und in unberechtigter Weise mit unserem Unternehmen in Verbindung bringen ((…)Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen für Lohndumping sowie die Abschaffung des entwürdigenden Hartz-IV-Systems, das Beschäftigte in Hungerarbeitsverhältnisse zwingt und den deutschen Steuerzahler nötigt, Lohndrückerei durch Aufstockung in Milliardenhöhe zu subventionieren. Übrigens perverserweise auch bei Beschäftigten der Firma Lidl.).

Wir hoffen sehr, Ihnen mit diesen Ausführungen unsere Position deutlich gemacht zu haben, und würden uns freuen, wenn unser Signal zur Kenntnis genommen und in Ihren weiteren Veröffentlichungen zum Thema entsprechenden Widerhall finden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Lidl Deutschland – Geschäftsleitung

Michael Schlecht: Für Aufschwung den Turbo einlegen

17. Oktober 2013  Meldungen

„Bei prognostizierten 1,8 Prozent Wachstum für 2014 ist es schlicht Unfug, von einem Aufschwung zu reden. Diese Zahlen sind kein Grund zum Ausruhen. Die weltweiten Risiken, insbesondere in der Eurozone, können sehr schnell die Prognose des Herbstgutachtens Makulatur werden lassen. Mit einem groß dimensionierten Zukunftsinvestitionsprogramm könnte die Binnenwirtschaft gestärkt und damit der Turbo für einen Aufschwung eingelegt werden“, kommentiert Michael Schlecht das von der Bundesregierung beauftragte Herbstgutachten der Wirtschaftsinstitute. Der Chefvolkswirt der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Ein Zukunftsinvestitionsprogramm für den sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro jährlich verhilft nicht nur zu einem kräftigen Wirtschaftsaufschwung. Öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheit, Pflege und Kultur, können erhalten und ausgebaut werden. Und eine soziale Energiewende könnte so gelingen.

Mit diesem Programm will DIE LINKE bestehende Arbeitsplätze sichern und mindestens weitere zwei Millionen zukunftsfähige und nach Tarif entlohnte Vollzeitarbeitsplätze schaffen. Mit einer stärkeren Belastung für Spitzenverdiener und Superreiche, insbesondere durch eine Millionärssteuer, kann dies auch ohne Neuverschuldung finanziert werden.“

„Werkverträgen die Giftzähne ziehen“

29. September 2013  Meldungen

Rapp_Ernst_PitterleGeorg Rapp, Klaus Ernst und Richard Pitterle referierten in Weissach zu Problemen, die sich für Beschäftigte aus Werksverträgen ergeben. Nach jüngsten Veröffentlichungen des SWR werden sie zu Lohndumping missbraucht, aber auch gegenüber Ingenieuren z.B. im Bereich der PKW-Entwicklung sind sie oft nicht unproblematisch.

In einer trotz hochsommerlichem Wetter gut besuchten Veranstaltung der Bundestagsfraktion der Linken erläuterte Klaus Ernst das äußerst schwierige Thema. „Nach dem Hartz-II-Gesetz von Rot-Grün unter Kanzler Schröder wurde vor allem die Leiharbeit dazu missbraucht, die Löhne zu drücken: Die massive Einstellung von Leiharbeitern bedrohte das Lohnniveau der Stammbelegschaften. Nachdem jetzt die IG Metall einen Tarifvertrag zum Umgang mit Leiharbeitern abschließen konnte, versuchen die Arbeitgeber das Lohndumping über Werksverträge zu organisieren.“ Ganzen Beitrag lesen »

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