{"id":989,"date":"2014-03-15T23:37:30","date_gmt":"2014-03-15T21:37:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=989"},"modified":"2014-03-15T23:58:40","modified_gmt":"2014-03-15T21:58:40","slug":"ein-vernunftiger-antrag-des-dgb-bremen-sachsen-anhalt-zum-dgb-bundeskongress-im-mai-tarifeinheit-vorhaben-der-bundesregierung-verhindern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=989","title":{"rendered":"Ein vern\u00fcnftiger Antrag des DGB Bremen \/ Sachsen-Anhalt zum DGB-Bundeskongress im Mai: \u201eTarifeinheit \u2013 Vorhaben der Bundesregierung verhindern!\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Der DGB-Bundeskongress m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften bekennen sich weiterhin zum Prinzip der Tarifeinheit. Die Aufgabe der Tarifeinheit ber\u00fchrt den Grundsatz \u201eEin Betrieb \u2013 eine Gewerkschaft\u201c. Von allen Besch\u00e4ftigungsgruppen im Betrieb als Interessenvertretungspartei anerkannt zu werden und f\u00fcr sie Tarifvertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, ist und bleibt politische Aufgabe der DGB-Gewerkschaften. Sie ist unser ureigenes Anliegen und ergibt sich aus unserem Selbstverst\u00e4ndnis, den Zusammenschluss aller abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten zum gemeinsamen Handeln zu erreichen. Mit Solidarit\u00e4t statt Konkurrenz wollen wir den Abschluss von einheitlichen Tarifvertr\u00e4gen f\u00fcr alle Branchen oder Betriebe durchsetzen.<\/p>\n<p>Unser Ziel ist, den unsolidarischen Splittergruppen ihrem \u201eGesch\u00e4ftsmodell\u201c gegen die DGB-Gewerkschaften die Grundlage zu entziehen. Diese Gruppen machen bekanntlich Tarifpolitik zu Gunsten einer kleinen, privilegierten Minderheit der Besch\u00e4ftigten, die zu Lasten der Mehrheit der Besch\u00e4ftigten geht.<\/p>\n<p>Die Tarifkonkurrenz zu unterbinden ist jedoch den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterst\u00fctzung der Arbeitgeber. Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Hier hei\u00dft es: <em>\u201eUm den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Durch die Einf\u00fchrung eines betriebsbezogenen tarifvertraglichen Mehrheitsprinzips besteht die Gefahr, dass die Tarifautonomie und das Streikrecht eingeschr\u00e4nkt werden. Ob dies durch Verfahrensregelungen geheilt werden kann ist fraglich.<\/p>\n<p>Der DGB und seine Einzelgewerkschaften lehnen einen Eingriff in die verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechte ab, denn die Geschichte und die Gegenwart zeigen, dass Eingriffe in die sozialen Grundrechte den Bestand und die Bet\u00e4tigung aller organisierten Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Freiheitsrechte sind unteilbar. Die Gewerkschaften werden nicht der kurzfristigen, grundrechtsvergessenen Einsch\u00e4tzung unterliegen, auf diesem Weg das Ziel der Tarifeinheit erreichen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der DGB und seine Einzelgewerkschaften stellen daher noch einmal klar, dass die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit, die Tarifautonomie und das Streikrecht als Eckpfeiler des Sozialstaats und der Demokratie gewahrt bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Jede gesetzliche Einschr\u00e4nkung wird daher abgelehnt. <strong>Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das gesetzgeberische Vorhaben zur Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen.<\/strong><\/p>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts989&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts989&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der DGB-Bundeskongress m\u00f6ge beschlie\u00dfen: Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben. 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