{"id":370,"date":"2012-02-09T17:26:46","date_gmt":"2012-02-09T15:26:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=370"},"modified":"2012-02-09T17:26:46","modified_gmt":"2012-02-09T15:26:46","slug":"sanierung-von-unternehmen-anderung-insolvenzrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=370","title":{"rendered":"Sanierung von Unternehmen &#8211; \u00c4nderung Insolvenzrecht"},"content":{"rendered":"<p><em>Richard Pitterle &#8211; Rede im Bundestag vom 27.10.11<\/em><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Allein im Jahr 2010 wurden 32 000 Unternehmensinsolvenzen registriert. Es haben mehr als 240 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit verloren. Deshalb ist es umso dringlicher, dass insolvente Unternehmen saniert werden k\u00f6nnen. Das Insolvenzrecht, das wir haben, ist z\u00e4h. Gerade in Krisen-zeiten brauchen wir ein Insolvenzrecht, das auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sch\u00fctzt. Sp\u00e4testens wenn der Betrieb pleite ist, werden diese mit dem Insolvenzrecht konfrontiert. <!--more-->Das Ziel des Gesetzentwurfs ist, daf\u00fcr zu sorgen, dass Unternehmen, die finanziell straucheln, fr\u00fchzeitig wieder auf den richtigen Weg kommen. Das ist auch uns Linken ein ganz wichtiges Anliegen. Denn nur die Unternehmen, die nicht abgewickelt werden, k\u00f6nnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen und Arbeitspl\u00e4tze sichern.<br \/>\n(Beifall bei der LINKEN)<br \/>\nBei den vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Insolvenzplanverfahrens und bei der Eigenverwaltung gibt es gute Ans\u00e4tze. Aber in der Praxis ist beides bisher unbedeutend. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig; auch die Psychologie spielt eine wichtige Rolle. Vielfach steht die Insolvenz als Schreckgespenst \u00fcber dem Betrieb. Sie wird \u00fcberhaupt nicht als Chance begriffen. Sch\u00f6n w\u00e4re es, wenn hier ein Umdenken stattf\u00e4nde.<br \/>\nIch m\u00f6chte auf zwei Punkte, die auch in diesem Gesetzentwurf leider keine Beachtung gefunden haben, n\u00e4her eingehen. Die Instrumente zur Sanierung k\u00f6nnen helfen, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu retten. Aber die Abwicklung wird der Regelfall bleiben. Hat man nur das \u00dcberleben eines Unternehmens im Auge, vergisst man leicht die Probleme, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind, vor allem dann, wenn es um die aussichtslose Sanierung von Unternehmen geht.<br \/>\n1999 wurde die Konkursordnung durch die Insolvenzordnung abgel\u00f6st. Das hat zwei gravierende Verschlechterungen f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebracht.<br \/>\nErstens. Noch nicht ausgezahlte L\u00f6hne und Geh\u00e4lter werden nach der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens ohne Ausnahme zu Insolvenzforderungen, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Insolvenzgl\u00e4ubigern. Was hei\u00dft das konkret? Die Pleite eines Unternehmens zeichnet sich f\u00fcr die Belegschaft oft schon fr\u00fchzeitig ab. Es gibt unregelm\u00e4\u00dfige Lohnzahlungen oder gar Lohnausfall, eine zunehmende Zahl von \u00dcberstunden, den Verzicht auf Urlaub und andere Verg\u00fcnstigungen. Die Liste der Zumutungen ist lang, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keine Chance, sich diesen zu entziehen. Ein ehrlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird die Belegschaft auf die schwierigen Zeiten vorbereiten und sie zu gemeinsamen Anstrengungen motivieren, um den Betrieb und den Arbeitsplatz zu erhalten.<br \/>\nMuss dann trotzdem das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet werden, passiert Erstaunliches: Der ausstehende Lohn verwandelt sich in eine Insolvenzforderung, die beim Insolvenzverwalter anzumelden ist. Die Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden ganz am Ende einer langen Liste, auf der eine Vielzahl anderer Gl\u00e4ubiger steht, eingereiht.<br \/>\nWas bleibt von ihrem Engagement beim Scheitern der Sanierung \u00fcbrig? Im Durchschnitt sind es 5 Prozent ihrer Forderungen; so hoch ist in Deutschland die Insolvenzquote. Das hei\u00dft, wenn bei jemandem 1 000 Euro Lohn ausstehen, bekommt er davon mit viel Gl\u00fcck 50 Euro. Aber institutionelle Gro\u00dfgl\u00e4ubiger, zum Beispiel Banken, befriedigen bereits vorher einen Gro\u00dfteil ihrer Forderungen. Sie bekommen die Verm\u00f6genswerte des Unternehmens, weil sie sich diese als Kreditsicherung vorher haben garantieren lassen.<br \/>\nDie zweite gravierende Verschlechterung f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Insolvenzanfechtung. Selbst diejenigen, die vor der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens ihren Arbeitslohn verz\u00f6gert erhalten haben, k\u00f6nnen nicht sicher sein, dass sie das Geld behalten d\u00fcrfen. Die Insolvenzverwalter k\u00f6nnen nach diesem Recht Teile davon zur\u00fcckfordern. Das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof haben diese M\u00f6glichkeit zwar eingeschr\u00e4nkt, aber ausgeschlossen ist sie nicht.<br \/>\nZwar wollte das Bundesjustizministerium 2009 wenigstens die Insolvenzanfechtung gesetzlich einschr\u00e4nken, aber dazu kam es nicht. Jede \u00c4nderung zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer w\u00fcrde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gl\u00e4ubigern, zu denen auch Banken z\u00e4hlen, versto\u00dfen, hie\u00df es als Begr\u00fcndung aus Fachkreisen. Andere w\u00fcrden sonst ebenfalls Sonderforderungen stellen, hie\u00df es.<br \/>\nBei dieser Einsch\u00e4tzung wird vernachl\u00e4ssigt, dass eine Gleichbehandlung im Falle der Insolvenz ohnehin nur eine Illusion ist. Banken haben bei der Kreditgew\u00e4hrung an eine GmbH sowieso oft einen zus\u00e4tzlichen Zugriff auf das Privatverm\u00f6gen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers oder des Inhabers des Unternehmens. In dieser komfortablen Situation ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus gebietet es das Grundgesetz sogar, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesondert zu behandeln. Es ist schon aufgrund der besonderen Stellung dieser Gruppe zum pleitegegangenen Unternehmen sachlich nicht gerechtfertigt, sie mit sonstigen Gl\u00e4ubigern wie den Banken zu vergleichen.<br \/>\n(Beifall bei der LINKEN)<br \/>\nDies gilt erst recht, wenn auch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes als verfassungsrechtliches Leitbild beachtet w\u00fcrde.<br \/>\nNicht zuletzt gibt es das 173. Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, das 1995 in Kraft getreten ist. In Art. 5 wird eine bevorrechtigte Behandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Zahlungsunf\u00e4higkeit des Arbeitgebers verlangt.<br \/>\n(Beifall bei der LINKEN)<br \/>\nDas \u00dcbereinkommen wurde von \u00d6sterreich, der Schweiz, Finnland und Spanien ratifiziert \u2013 von Deutschland bis heute nicht. Ich frage mich: Warum nicht?<br \/>\n(Zuruf von der LINKEN: Traurig!)<br \/>\nDas beste Insolvenzrecht taugt nichts, wenn der Insolvenzverwalter sein Handwerk nicht versteht. In dem Entwurf wird zwar teilweise angesprochen, welche Mindestqualifikationen Richter und Rechtspfleger haben sollen, aber es gab keine wirklichen Auseinandersetzungen \u00fcber die Berufszulassungs- und Berufsaus\u00fcbungsregeln f\u00fcr Insolvenzverwalter. Es ist schon paradox, dass eine Friseurin oder ein Friseur ohne einen Meisterbrief nicht selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig sein darf, w\u00e4hrend sich jeder Mensch ohne irgendeine nachgewiesene Qualifikation als Sanierer eines Unternehmens mit Hunderten oder Tausenden Arbeitspl\u00e4tzen versuchen und mit Forderungen in Millionenh\u00f6he jonglieren darf. Das sollten wir \u00e4ndern.<br \/>\nVielen Dank f\u00fcr die Aufmerksamkeit.<br \/>\n(Beifall bei der LINKEN)<\/p>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts370&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts370&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Richard Pitterle &#8211; Rede im Bundestag vom 27.10.11 Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident! 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