{"id":2152,"date":"2020-10-14T13:22:36","date_gmt":"2020-10-14T11:22:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=2152"},"modified":"2020-10-14T13:23:36","modified_gmt":"2020-10-14T11:23:36","slug":"privateigentum-sein-und-schein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=2152","title":{"rendered":"Privateigentum: Sein und Schein"},"content":{"rendered":"<p><em><strong>geklaut aus &#8222;Aus Politik und Zeitgeschichte&#8220; vom 5. Oktober<\/strong><\/em><br \/>\n<em><strong>von Sabine Nuss<\/strong><\/em><\/p>\n<article>\n<section>\n<h1>Privateigentum: Schein und Sein \u2013 Essay<\/h1>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2020 konstatierten zwei Gastautoren in der &#8222;Frankfurter Allgemeinen Zeitung&#8220; eine &#8222;erschreckende Lust&#8220; bei Politiker\u00efnnen, \u00f6ffentlich \u00fcber die Verstaatlichung von Unternehmen nachzudenken. Mit atemberaubender Leichtigkeit, so die Klage, werde &#8222;mit schwerem Besteck an den Grundfesten unserer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung gearbeitet, die zwingend Privateigentum, Haftung und Vertragsfreiheit verbindet&#8220;.<a id=\"fr-footnode1\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode1-1\">[1]<\/a> Die Sorge ist nicht verwunderlich, sind die Autoren doch F\u00fchrungskr\u00e4fte des unternehmensfinanzierten Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Der Beitrag von Direktor Michael H\u00fcther und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Hubertus Bardt erschien just in jener Zeit, als Deutschland zu realisieren begann, dass das Virus SARS-CoV-2 auch vor den Grenzen der Bundesrepublik nicht haltmachen w\u00fcrde. Staatliche Eingriffe ungekannten Ausma\u00dfes waren die Folge: Shutdown, Kreditzusagen, Zusch\u00fcsse, Nachtragshaushalte, Eingriffe in den Markt, auch in Unternehmen kaufte sich die Regierung ein. Dabei versuchte der Staat zu retten, was H\u00fcther und Bardt eigentlich vor ihm sch\u00fctzen wollten: das Privateigentum. In der Klage der beiden wird deutlich, was die Ordnung des Privateigentums letztlich charakterisiert: Die exklusive Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber das \u2013 extrem ungleich verteilte \u2013 Betriebsverm\u00f6gen. Davon zu unterscheiden ist pers\u00f6nliches Eigentum, das dem Konsum dient.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Oft genug wurde in der Krise betont, dass die staatlichen Ma\u00dfnahmen einer Ausnahmesituation geschuldet seien, Ziel sei perspektivisch eine R\u00fcckkehr zur Normalit\u00e4t. Privateigentum sitzt allen Unkenrufen zum Trotz \u2013 so viel sei vorweggenommen \u2013 fest im Sattel. Und das, obwohl gerade in der Krise sichtbar wurde, dass das rationale Einzelinteresse privaten Unternehmertums \u2013 Handeln nach maximalem Gewinn auszurichten \u2013 versagt, wenn es darum geht, fl\u00e4chendeckend lebensnotwendige Versorgungsl\u00fccken in kurzer Zeit f\u00fcllen zu m\u00fcssen. Auch soziale Ungleichheit oder Klimawandel werden von Gesellschaftskritiker\u00efnnen oft auf das Konto des Privateigentums gebucht, Erstere wird als Folge der Privatisierungsoffensiven der vergangenen Jahrzehnte identifiziert, Letzterer einem ungebremsten Wirtschaftswachstum zugeschrieben. Wachstum ohne Ma\u00df an der stofflichen Welt ist Resultat der gewinnorientierten Rationalit\u00e4t des Privateigentums. Ihr ist eine gewisse Blindheit gegen\u00fcber der Ausbeutung von Natur, aber auch gegen\u00fcber der Qualit\u00e4t der Arbeitsbedingungen inh\u00e4rent. Wie erkl\u00e4rt sich vor diesem Hintergrund die ungebrochene Dominanz des Privateigentums?<\/p>\n<h2>Die alte Erz\u00e4hlung von Aneignung und Anreiz<\/h2>\n<p>Bei H\u00fcther und Bardt findet sich nicht nur die Sorge um die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, sondern auch die Antwort auf diese Frage. Eine Erkl\u00e4rung, wie sie in allen Lehrb\u00fcchern steht und ideengeschichtlich weit zur\u00fcckreicht: &#8222;Ohne privates Eigentum fehlt es an Anreizen, effizient, nachhaltig und innovativ zu wirtschaften.&#8220; Man findet diesen Gedanken bereits bei John Locke, der als Begr\u00fcnder der Legitimation des modernen Eigentums gilt. Individuelles Eigentum bedurfte zu seiner Zeit noch der Rechtfertigung, denn eigentlich, so das damals akzeptierte Naturrecht, hatte Gott die Erde den Menschen zur gemeinsamen Verf\u00fcgung gegeben. Es sei die eigene Arbeit, so Locke, die das Recht auf Eigentum begr\u00fcnde. Aber warum? Das, was heute als selbstverst\u00e4ndlich gilt, musste Locke noch umst\u00e4ndlich herleiten: Die Fr\u00fcchte der eigenen Arbeit d\u00fcrfe man sich deshalb aneignen, weil der K\u00f6rper einem geh\u00f6re. Pfl\u00fccke ich den Apfel von einem Baum, vermische ich physisch die Natur mit meiner K\u00f6rperkraft. Dieser Vorgang macht den Apfel zu meinem Eigentum.<a id=\"fr-footnode2\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode2-2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Aus dieser trickreichen Konstruktion resultiert die bis heute vorherrschende Annahme: der Mensch werde nur dann t\u00e4tig, wenn er die Fr\u00fcchte seiner Arbeit sein Eigen nennen darf. Die sogenannte Anreiztheorie individuellen Eigentums war geboren, die Arbeitstheorie des Eigentums seine Grundlage. Karl Marx erkl\u00e4rte 200 Jahre sp\u00e4ter die Behauptung, dass Aneignung durch Arbeit Eigentum begr\u00fcnde, zur Tautologie: &#8222;Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist eine contradictio in subjecto.&#8220;<a id=\"fr-footnode3\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode3-3\">[3]<\/a> In jeder Gesellschaft, so Marx, w\u00fcrde man sich mittels Arbeit Natur aneignen, davon aber auf eine bestimmte Eigentumsform, wie bei Locke auf die des Privateigentums, zu schlie\u00dfen, sei l\u00e4cherlich. Locke habe so den &#8222;b\u00fcrgerlichen Verstand als menschlichen Normalverstand&#8220; nachgewiesen.<a id=\"fr-footnode4\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode4-4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Es ist kein Zufall, dass Locke in einer Zeit das Privateigentum legitimierte, als die feudalen Produktions- und Herrschaftsverh\u00e4ltnisse im Umbruch waren, was im Laufe der darauffolgenden Jahrhunderte schlie\u00dflich in eine auf Privateigentum basierende Markt\u00f6konomie m\u00fcndete. Wichtiger Teil dieser Ver\u00e4nderungen waren die sogenannten &#8222;Einhegungen&#8220;, die Losl\u00f6sung der Menschen von ihrem Grund und Boden, unter anderem durch gewaltsame Vertreibung der Landbewohner\u00efnnen. Es handelte sich dabei um eine breit angelegte soziale Enteignung, die in Kolonialismus und Rassismus ihren extremsten Ausdruck fand.<\/p>\n<p>Als Resultat wurde nicht nur der Boden zur Ware, sondern auch die Arbeitskraft: Die vom Land vertriebenen Menschen waren gezwungen, in die St\u00e4dte zu gehen, um ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Historisch wurden die pers\u00f6nlichen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisse des Feudalismus durch die sachlichen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisse des Kapitalismus abgel\u00f6st, die Fronarbeit durch Lohnarbeit. Nach wie vor erhalten die abh\u00e4ngig Arbeitenden nur einen Teil des Arbeitsprodukts, dieses m\u00fcssen sie sich von ihrem Lohn auf dem Markt zur\u00fcckkaufen. Reich k\u00f6nnen sie dabei in aller Regel nicht werden, der Lohn erm\u00f6glicht auf historisch ver\u00e4nderlichem und stets mehr oder weniger prek\u00e4rem Niveau den Erhalt ihrer Arbeitskraft. Den gro\u00dfen Rest eignen sich die Privateigent\u00fcmer der Produktionsmittel an. Das b\u00fcrgerliche Recht erm\u00f6glicht den Arbeitenden, sich als freie und gleiche Marktsubjekte, als Warenbesitzer, zu verhalten: Arbeitsvertr\u00e4ge, Kaufvertr\u00e4ge und anderes mehr sind die Institutionen, in denen das neue Herrschaftsverh\u00e4ltnis seine Bewegungsform findet, das hei\u00dft, in dem die von ihren Produktionsmitteln getrennt Arbeitenden wieder mit ihnen vereint werden, allerdings zu einem historisch neuen Zweck: Die Verausgabung der Arbeit der einen dient der Vermehrung des investierten Kapitals der anderen.<\/p>\n<h2>Vormoderne Eigentumsverh\u00e4ltnisse<\/h2>\n<p>Dieses neue Eigentumsverh\u00e4ltnis gebiert auch damit korrespondierende neue Plausibilit\u00e4ten oder &#8222;objektive Gedankenformen&#8220; (Marx), die sich von fr\u00fcheren unterscheiden. Die Analyse vormoderner Eigentumsverh\u00e4ltnisse ist daher kein voraussetzungsloses Unterfangen. Das beginnt schon bei der Terminologie. Wo gesellschaftliche Verh\u00e4ltnisse sich historisch stark unterscheiden, existieren auch andere Denkkategorien, Wahrnehmungen, Gef\u00fchle. Fr\u00fchere soziale Verkehrsformen auf einen modernen Begriff bringen zu wollen, birgt daher stets die Gefahr der R\u00fcckprojektion der gegenw\u00e4rtigen Verh\u00e4ltnisse. Wird dies nicht reflektiert, bleibt Geschichte unbegriffen, die Gegenwart wird naturalisiert.<\/p>\n<p>Auch Geld in seiner Funktion als die zentrale Vermittlungsinstanz der gesamten gesellschaftlichen Reproduktion hat die B\u00fchne der Geschichte erst vor wenigen Jahrhunderten betreten,<a id=\"fr-footnode5\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode5-5\">[5]<\/a> nicht zuf\u00e4llig zeitgleich mit der Entstehung des modernen Privateigentums. Erst j\u00fcngst hat der Philologe Eske Bockelmann in seiner Untersuchung der Genese des Geldes dargelegt, dass das europ\u00e4ische Mittelalter kein einziges und einvernehmliches Wort f\u00fcr &#8222;Geld&#8220; kannte, es hatte keinen Begriff und keine Vorstellung davon.<a id=\"fr-footnode6\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode6-6\">[6]<\/a> \u00c4hnlich ist es mit dem Begriff &#8222;Eigentum&#8220;. Man findet bei Aristoteles oder Platon zwar Begriffe wie &#8222;was einem ist&#8220; oder &#8222;das Eigene&#8220;, daraus geht aber nicht hervor, wie gro\u00df die Reichweite dieser Zuordnungen jeweils ist, wie sie erfolgt, wie ausschlie\u00dflich und absolut sie gilt. \u00dcbersetzt man diese Begriffe nun bedenkenlos mit den modernen Kategorien &#8222;Privateigentum&#8220; oder &#8222;Eigentum&#8220;, dann \u00fcbertr\u00e4gt man automatisch deren zeitgen\u00f6ssische Bedeutung und folgert, dass es das (moderne) Privateigentum doch schon immer gegeben hat, da ja auch Platon und Aristoteles davon gesprochen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>S\u00e4tze wie &#8222;Die Gegenst\u00e4nde geh\u00f6ren dem, der sie braucht&#8220; werden diejenigen irritieren, die die moderne Eigentumsordnung f\u00fcr nat\u00fcrlich halten. Seit wann darf ich etwas meins nennen, nur weil ich es brauche? Und in der Tat: Das hat mit unserer Erfahrungswelt wenig zu tun. Der Satz beschreibt die sozialen Beziehungen der Bewohner\u00efnnen des n\u00f6rdlichen Polargebiets zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Rechtshistoriker Uwe Wesel nahm solche ethnologischen Untersuchungen als Grundlage, um herauszufinden, ob es in vorstaatlichen Gesellschaften so etwas wie Recht gab. Bezogen auf Eigentum stellte er fest, dass, soweit man \u00fcberhaupt von Eigentum sprechen k\u00f6nne, es in den untersuchten Gemeinschaften von der Notwendigkeit des Gebrauchs begrenzt war: &#8222;Wer eine Sache nicht braucht, mu\u00df der Bitte eines anderen entsprechen, sie ihm zu leihen. Damit verliert er nach der Vorstellung der Eskimo auch schon einiges von seinem Eigentum. Denn wenn der andere die Sache besch\u00e4digt oder verliert, gibt es keinen Anspruch auf Ersatz.&#8220;<a id=\"fr-footnode7\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode7-7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Auch im 12. Jahrhundert existierten uns fremde Bewusstseinsformen. Boden wurde von den darauf lebenden Menschen nicht getrennt von sich wahrgenommen, vielmehr galten die Personen quasi als Bestandteil des Landes, auf dem sie lebten. Boden konnte erst dann als Eigentum wahrgenommen werden, als er handelbar wurde. Die Wahrnehmung von etwas als Eigentum setzt die Trennung von Subjekt und Objekt voraus, eine Trennung, wie sie sich umfassend erst mit der Entstehung der Marktgesellschaft vollzog, weshalb sich erst hier die abstrakte Denkkategorie &#8222;Eigentum&#8220; entwickeln konnte.<\/p>\n<h2>Arbeit, Eigentum und Herrschaft<\/h2>\n<p>Dass die Reichweite individueller Verf\u00fcgungsgewalt abh\u00e4ngig ist vom Bedarf anderer, ist der modernen Eigentumsgesellschaft fremd. Paragraf 903 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs legt fest, dass der Eigent\u00fcmer mit einer Sache &#8222;nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschlie\u00dfen&#8220; darf. Zwar kann dieses Recht durch Gesetz oder das Recht Dritter eingeschr\u00e4nkt werden, aber die exklusive und absolute Verf\u00fcgungsmacht des Individuums ist Ausgangsbedingung. So erlaubt das moderne Eigentumsrecht, dass Eigent\u00fcmer\u00efnnen ihre H\u00e4user leer stehen lassen k\u00f6nnen, w\u00e4hrend daneben Menschen ohne Obdach auf der Stra\u00dfe leben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die g\u00e4ngige Legitimation des Privateigentums verweist auf die dargelegte Naturalisierung historisch spezifischer Herrschaftsverh\u00e4ltnisse. Dabei verdankt sich die Annahme, dass die Menschen im Rahmen der herrschenden Ordnung des Privateigentums die Fr\u00fcchte ihrer Arbeit ernten w\u00fcrden, einer ganz bestimmten Anschauung. Die in die Marktgesellschaft sozialisierten Menschen nehmen wahr, wie sich millionenfach Waren gegen Geld tauschen und wie sich in dieser unterschiedslosen Zirkulation von Arbeitskraft, G\u00fctern, Dienstleistungen, Boden und Produktionsmitteln als Ware alle Menschen als Warenbesitzer gleich sind. Das sachliche Herrschaftsverh\u00e4ltnis, das dem solcherma\u00dfen verallgemeinerten Tausch zugrunde liegt \u2013 die einen verf\u00fcgen \u00fcber die Produktionsmittel und die anderen verf\u00fcgen \u00fcber nichts als ihre Arbeitskraft, die sie den Besitzern der Produktionsmittel zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen \u2013, wird unsichtbar.<\/p>\n<p>So wie Locke das Verh\u00e4ltnis zwischen Herr und Knecht als nat\u00fcrliche soziale Beziehung empfand<a id=\"fr-footnode8\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#footnode8-8\">[8]<\/a> und nicht als spezifisches Herrschaftsverh\u00e4ltnis, so nehmen auch moderne Zeitgenoss\u00efnnen das soziale Verh\u00e4ltnis Arbeitgeber\u00efn und Arbeitnehmer\u00efn nicht als Herrschaftsverh\u00e4ltnis, sondern als Verh\u00e4ltnis zwischen zwei grunds\u00e4tzlich rechtlich Freien und Gleichen wahr: Besitzende der Ware Arbeitskraft und Besitzende von Geld und Produktionsmitteln, die als rechtlich Gleiche Vertr\u00e4ge miteinander schlie\u00dfen. So kommt nicht die \u00f6konomische Dimension des Eigentums als Herrschaftsverh\u00e4ltnis zwischen jenen, die die absolute Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber Betriebsmittel haben, und jenen, die das nicht haben, in den Blick, sondern nur die juristische Dimension. In dieser sind alle potenziell Eigent\u00fcmer. Soziale Ungleichheit wird so zum Resultat individuellen Handelns. Da jedes arbeitende Individuum als (potenzieller) Eigent\u00fcmer erscheint und die Lohnabh\u00e4ngigen sich ihr Eigentum (die von ihnen gekauften Waren) durch ihre eigene Arbeit &#8222;verdienen&#8220;, scheinen sie die Fr\u00fcchte ihrer Arbeit zu ernten. Erfolg wird so auf Flei\u00df und Leistungsf\u00e4higkeit zur\u00fcckgef\u00fchrt, Misserfolg im Umkehrschluss auf Versagen.<\/p>\n<h2>Konkurrenz und Innovation<\/h2>\n<p>Die Anreiztheorie des Eigentums, die Annahme, wonach der Mensch nur dann motiviert ist, wenn er die Fr\u00fcchte seiner Arbeit ernten kann, ist keine \u00fcberhistorische Konstante des allgemein Menschlichen, sondern einer spezifischen Alltagspraxis geschuldet: Der Marktgesellschaft inh\u00e4rent ist die Konkurrenz. Sie zwingt in einen Wettlauf um Marktanteile, sie bildet den Antriebsmotor, der bei Strafe des Untergangs jedes Unternehmen zwingt, stets von neuem das investierte Kapital zu vermehren. Aus dieser spezifischen Dynamik resultiert dann die Verallgemeinerung, wonach nur privates Eigentum &#8222;Anreiz&#8220; geb\u00e4ren w\u00fcrde. Dieses scheinbare Naturgesetz wird auch auf Besch\u00e4ftigte \u00fcbertragen. Dort resultiert der &#8222;Anreiz&#8220; aber nicht aus dem Eigentum an Betriebsverm\u00f6gen, was sie in aller Regel gar nicht haben, sondern aus ihrer Eigentumslosigkeit daran. Marx nannte das den &#8222;stummen Zwang der \u00f6konomischen Verh\u00e4ltnisse&#8220;, der sie zum Verkauf der Arbeitskraft zwingt, stets in Konkurrenz zu anderen Arbeitskraftbesitzern.<\/p>\n<p>Auch die viel ger\u00fchmte &#8222;Effizienz&#8220; des Privateigentums resultiert aus dem Wettbewerb, der zu Innovation zwingt. Es geht dabei allerdings nicht vorrangig um die technisch-stoffliche Effizienz im Sinne von nachhaltigen, ressourcenschonenden, arbeitssparenden Erfindungen. Vielmehr geht es darum, aus dem eingesetzten Kapital m\u00f6glichst viel Gewinn herauszuholen, die Innovationen sind nur Mittel dazu. Daher werden immer wieder Potenziale technologischer Entwicklung &#8222;verschenkt&#8220;. Arbeitssparende Verfahren stehen in Konkurrenz zu potenziell billigerer Arbeitskraft. Zum anderen weckt der Zwang, stets irgendetwas verkaufen zu m\u00fcssen, das Interesse an der k\u00fcnstlichen Erzeugung von Bed\u00fcrfnissen. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrt die &#8222;Effizienz&#8220; des Marktes h\u00e4ufig zu einem Angebot, das an den Bed\u00fcrfnissen vorbeigeht, wenn beispielsweise ein ganzes Arsenal an Antifaltencremes angeboten wird, w\u00e4hrend es gleichzeitig an wichtigen Medikamenten fehlt, weil zu wenig (zahlungsf\u00e4hige) Menschen diese ben\u00f6tigen, weshalb sich die Herstellung nicht lohnt. Das hei\u00dft, es gibt zwar Effizienz in der marktwirtschaftlichen \u00d6konomie, aber es ist eine, die dem Ma\u00dfstab der Rentabilit\u00e4t zu gehorchen hat, mit all den daraus folgenden negativen Begleiterscheinungen.<\/p>\n<h2>Und die Politik?<\/h2>\n<p>Das private Eigentum hat neben der \u00f6konomischen aber auch eine juristische und eine politische Dimension. Es ist der Staat, der das b\u00fcrgerliche Recht und das Recht auf Privateigentum mit all seinen Institutionen schafft und durchsetzt. Das geht weit \u00fcber die dem Staat \u00fcblicherweise zugewiesene Rolle eines blo\u00dfen Rahmengebers hinaus. Und der Staat hat auch ein Interesse an dieser Rechtsordnung: In den entwickelten kapitalistischen L\u00e4ndern ist die auf Privateigentum basierende Wachstums\u00f6konomie die einzige Quelle des Staates f\u00fcr seinen Selbsterhalt. Er sch\u00f6pft aus ihr seine Steuereinnahmen. Aus diesem Grund greift er regelm\u00e4\u00dfig ein, wenn die egoistischen Einzelinteressen der Privateigent\u00fcmer dazu tendieren, mit ihrem Streben nach gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichem Gewinn die Springquellen des Wachstums \u2013 Arbeitskraft und Naturressourcen \u2013 zu zerst\u00f6ren.<\/p>\n<p>Historisch hat es seit der Durchsetzung der Privateigentumsordnung daher immer ein konkurrierendes Nebeneinander von staatlichem und privatem Eigentum gegeben. In den vergangenen Jahrzehnten konnte unter anderem aufgrund der von neoliberaler Ideologie getriebenen Privatisierungsoffensiven ein Primat des Privateigentums beobachtet werden. Die soziale Ungleichheit hat in der Folge enorm zugenommen, die Zerst\u00f6rung der Natur ist an die Grenzen des f\u00fcr menschliche Gesellschaften Tragbaren gesto\u00dfen. Mag sein, dass hier nun Korrekturen anstehen, die zu einer st\u00e4rkeren Regulation des Marktes f\u00fchren. Am Ende ist das kein Gegensatz zum Privateigentum, ist es doch darauf angewiesen, dass Arbeitskraft und Natur weiterhin ausbeutbar, also erhalten bleiben.<\/p>\n<p>Solange die Ordnung des Privateigentums den Menschen so nat\u00fcrlich vorkommt wie das Wetter, m\u00fcssen H\u00fcther und Bardt nichts f\u00fcrchten. Angesichts der Sch\u00e4den, die die Freiheit des Privateigentums der Gesellschaft zumutet, stellt sich jedoch die Frage, wie lange das noch so bleibt.<\/p>\n<\/section>\n<\/article>\n<h2 class=\"red\">Fu\u00dfnoten<\/h2>\n<dl>\n<dt id=\"footnode1-1\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode1\">1.<\/a><\/dt>\n<dd>Hubertus Bardt\/Michael H\u00fcther, Unternehmerisches Eigentum ist Verantwortung, 12.3.2020, <a class=\"a-text-extern\" href=\"http:\/\/www.faz.net\/-16644075\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.faz.net\/-16644075\u00ab<\/a>.<\/dd>\n<dt id=\"footnode2-2\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode2\">2.<\/a><\/dt>\n<dd>Vgl. Walter Euchner (Hrsg.), John Locke. Zwei Abhandlungen \u00fcber die Regierung, Frankfurt\/M. 1977, S. 215ff.<\/dd>\n<dt id=\"footnode3-3\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode3\">3.<\/a><\/dt>\n<dd>Karl Marx, Einleitung zur Kritik der Politischen \u00d6konomie, in: Marx-Engels-Werke, Bd. 13, Berlin 1969, S. 619.<\/dd>\n<dt id=\"footnode4-4\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode4\">4.<\/a><\/dt>\n<dd>Ebd., S. 61.<\/dd>\n<dt id=\"footnode5-5\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode5\">5.<\/a><\/dt>\n<dd>So etwas wie Geld hat es zwar schon viel fr\u00fcher gegeben, aber in einer v\u00f6llig anderen, viel beschr\u00e4nkteren Funktion.<\/dd>\n<dt id=\"footnode6-6\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode6\">6.<\/a><\/dt>\n<dd>Vgl. Eske Bockelmann, Das Geld. Was es ist, was uns beherrscht, Berlin 2020.<\/dd>\n<dt id=\"footnode7-7\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode7\">7.<\/a><\/dt>\n<dd>Uwe Wesel, Fr\u00fchformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften, Frankfurt\/M. 1985, S. 123.<\/dd>\n<dt id=\"footnode8-8\"><a class=\"aa-text-lemmata\" title=\"Zur\u00fcck zum Text\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/apuz\/316448\/privateigentum-schein-und-sein#fr-footnode8\">8.<\/a><\/dt>\n<dd>&#8222;Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgend einer Stelle gegraben, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Eigentum ohne die Anweisung oder die Zustimmung irgend jemandes.&#8220; Locke zit. nach Euchner (Anm. 2), S. 217. Locke versteht unter &#8222;meiner&#8220; Arbeit also auch die seiner Knechte.<\/dd>\n<\/dl>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts2152&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts2152&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>geklaut aus &#8222;Aus Politik und Zeitgeschichte&#8220; vom 5. Oktober von Sabine Nuss Privateigentum: Schein und Sein \u2013 Essay Im Fr\u00fchjahr 2020 konstatierten zwei Gastautoren in der &#8222;Frankfurter Allgemeinen Zeitung&#8220; eine &#8222;erschreckende Lust&#8220; bei Politiker\u00efnnen, \u00f6ffentlich \u00fcber die Verstaatlichung von Unternehmen nachzudenken. 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