{"id":1920,"date":"2019-08-26T08:21:02","date_gmt":"2019-08-26T06:21:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=1920"},"modified":"2019-08-27T07:35:17","modified_gmt":"2019-08-27T05:35:17","slug":"gute-arbeit-und-soziale-sicherheit-in-der-plattformoekonomie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=1920","title":{"rendered":"Gute Arbeit und soziale Sicherheit in der Plattform\u00f6konomie"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"size-large wp-image-1921 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/PosPap_Linksfraktion-565x100.png\" alt=\"\" width=\"565\" height=\"100\" srcset=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/PosPap_Linksfraktion-565x100.png 565w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/PosPap_Linksfraktion-250x44.png 250w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/PosPap_Linksfraktion-768x135.png 768w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/PosPap_Linksfraktion.png 1213w\" sizes=\"(max-width: 565px) 100vw, 565px\" \/><\/p>\n<h3>Verantwortliche Abgeordnete: Jessica Tatti, AG Arbeit<\/h3>\n<p>Das mobile Internet hat alte Wirtschaftsstrukturen aufgebrochen. Durch die globale Vernetzung und die M\u00f6glichkeiten einer st\u00e4ndigen Erreichbarkeit sind neue R\u00e4ume des Wirtschaftens und Arbeitens entstanden.<br \/>\nDas Arbeits- und Sozialrecht ist f\u00fcr diesen Wandel unzureichend. Es ist Aufgabe der Politik, Rechtssicherheit f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in den neuen Arbeitsformen zu schaffen und sie vor Ausbeutung zu sch\u00fctzen. Unser Anspruch als DIE LINKE ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, auch und gerade in Zeiten der Digitalisierung.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter wp-image-1922 size-large\" src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Arbeiten-in-Plattformen-558x400.png\" alt=\"\" width=\"558\" height=\"400\" srcset=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Arbeiten-in-Plattformen-558x400.png 558w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Arbeiten-in-Plattformen-250x179.png 250w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Arbeiten-in-Plattformen-768x551.png 768w, https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Arbeiten-in-Plattformen.png 1208w\" sizes=\"(max-width: 558px) 100vw, 558px\" \/><\/p>\n<p><strong>Arbeit und Plattform\u00f6konomie<\/strong><br \/>\nUnter dem Begriff der Plattform\u00f6konomie werden verschiedene Ph\u00e4nomene zusammengefasst. Rechtliche Definitionen der einzelnen Begriffe gibt es bislang nicht.<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li><strong>Crowd-Work<\/strong><br \/>\nMit dem Begriff Crowd-Work werden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, die ortsunabh\u00e4ngig auf Plattformen im Internet erbracht bzw. \u00fcber diese vermittelt werden. Auf der einen Seite gibt es Plattformen, auf denen sehr einfache Aufgaben vergeben werden, die keine spezielle Qualifikation erfordern und von \u00fcberall in der Welt aus erledigt werden k\u00f6nnen. Diese T\u00e4tigkeiten sind in der Regel kleinteilig und innerhalb eines kurzen Zeitraums zu erledigen. Sie werden h\u00e4ufig als \u201eClick-Work\u201c, \u201eMicro-Jobs\u201c oder \u201eMicrotasks\u201c bezeichnet. Die Bezahlung ist gering und erfolgt meist \u00fcber St\u00fcckzahlen bzw. per Einheit. Daneben existieren Plattformen, die komplexe oder kreative Projekte vermitteln. Die Entlohnung f\u00e4llt deutlich h\u00f6her aus als im Click-Work und es sind eher Spezialisten und Experten zu finden. Die Grenzen zu gew\u00f6hnlichen Stellenb\u00f6rsen oder Projektvermittlungsdiensten f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige und Freiberufler sind teils flie\u00dfend.<br \/>\nBei vielen Plattformen sind die Vertragskonditionen weitgehend durch die Allgemeinen Gesch\u00e4fts-bedingungen vorgegeben und nicht verhandelbar. Die Auftraggeber kommunizieren, bezahlen und bewerten ausschlie\u00dflich \u00fcber die Plattform. F\u00fcr Crowdworker ist oft nicht klar oder beeinflussbar, wie die erbrachten Arbeitsergebnisse verwendet werden. Direkten Kontakt zwischen Crowdworkern und Auftraggebern gibt es in der Regel nicht.<\/li>\n<li><strong>Gig-Work<\/strong><br \/>\nIm Gegensatz zum Crowd-Work ist Gig-Work an einen konkreten lokalen Ort der Leistungserbringung gebunden. Beispiele hierf\u00fcr sind \u00fcber Plattformen vermittelte Kurier- und Lieferdienste, Personenbef\u00f6rderung und Haushaltsdienstleistungen, wie beispielsweise Reinigungsdienste, Renovier- und Gr\u00fcnarbeiten. Diese Plattformen treten in der Au\u00dfendarstellung eher als einheitliche Dienstleistungs-anbieter mit einem wiedererkennbaren Corporate Design auf.<br \/>\nBei ortsgebundenen Dienstleistungen ist oftmals eine Art Neo-Taylorismus in Kombination mit einem digitalen Kontrollregime zu beobachten. Das bedeutet, dass die Arbeitsaufgaben in kleinste Schritte zerlegt werden. Jeder Arbeitsschritt wird digital \u00fcberwacht, dokumentiert und ausgewertet. Zudem werden Lieferanten- und Kundenfeedbacks zur Leistungsbewertung herangezogen. Spielerische Elemente des Wettstreits (\u201eGamification\u201c) werden in die Arbeitsprozesse integriert. So steigt bei schneller Auslieferung und guten Bewertungen die pers\u00f6nliche Bewertung (\u201eScore\u201c). Mit einem h\u00f6heren Score sind entsprechende Vorteile f\u00fcr die Gig-Worker verbunden, beispielsweise bessere Stundenl\u00f6hne, besserer Zugriff auf Auftr\u00e4ge oder g\u00fcnstigere Arbeitszeiten. Eine niedrige pers\u00f6nliche Bewertung bewirkt das Gegenteil.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bedeutung der Plattform\u00f6konomie f\u00fcr den Arbeitsmarkt<\/strong><br \/>\nDie Sch\u00e4tzungen, wie viele Menschen in Deutschland auf Plattformen ihre Arbeitskraft anbieten, gehen weit auseinander \u2013 von weniger als einem bis zu rund f\u00fcnf Prozent aller Erwerbst\u00e4tigen. Ein plausibler Grund daf\u00fcr k\u00f6nnte sein, dass den jeweiligen Erhebungen unterschiedliche Definitionen von Crowd- bzw. Gig-Work zugrunde liegen.<br \/>\nLaut einschl\u00e4gigen Studien ist die Arbeit auf und \u00fcber Plattformen noch ein Nischenph\u00e4nomen, das zumeist als Hinzuverdienst genutzt wird. So \u00fcbt die \u00fcberwiegende Mehrheit der dort T\u00e4tigen, rund 80 Prozent, die Besch\u00e4ftigung als Nebent\u00e4tigkeit aus, etwa neben einer (abh\u00e4ngigen oder selbstst\u00e4ndigen) Hauptt\u00e4tigkeit, neben dem Studium oder zus\u00e4tzlich zu anderen Einkommensquellen wie Rente oder Arbeitslosengeld. Andere nutzen die Plattformarbeit im \u00dcbergang bzw. zur \u00dcberbr\u00fcckung zwischen anderen Erwerbsphasen. Der durchschnittliche Verdienst ist in der Regel gering.<\/p>\n<p><strong>Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse in der Plattform\u00f6konomie<\/strong><br \/>\nZumeist definieren sich Plattformbetreiber als reine Auftragsvermittler. Die Erwerbst\u00e4tigen werden oft einseitig zu Selbstst\u00e4ndigen erkl\u00e4rt. In der Regel wird der tats\u00e4chliche Erwerbs- oder Unternehmerstatus der Personen nicht gepr\u00fcft, die sich als Arbeitskr\u00e4fte auf der Webseite registrieren. Trotzdem beeinflussen zahlreiche Plattformen Arbeitsprozesse und die Arbeitsgestaltung \u00fcber die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) bis hin zur konkreten Festlegung von Leistungserbringung und Entgelth\u00f6he.<br \/>\nArbeitnehmerechte wie Mindestlohn, K\u00fcndigungs- und Arbeitsschutz sowie Teilhabe an der parit\u00e4tisch finanzierten Sozialversicherung (inklusive der vom Arbeitgeber getragenen Unfallversicherung) werden so unterlaufen. Der Unterschied zwischen Arbeitgeber und Auftraggeber einerseits und Arbeitnehmer und Auftragnehmer andererseits verschwimmt. Ob es sich bei den auf den Plattformen t\u00e4tigen Personen um Selbstst\u00e4ndige oder abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte handelt, ist immer wieder Gegenstand juristischer Kontroversen. Zum Teil legten die Plattformen nach eigenem Gutd\u00fcnken fest, ob sie die Dienstleistung mittels abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigter oder durch \u201eSelbstst\u00e4ndige\u201c erbringen. Exemplarisch zeigt das der Fall des Essenslieferdienstes \u201eDeliveroo\u201c, der in K\u00f6ln von Angestellten auf Freelancer umstellte, nachdem die Belegschaft einen Betriebsrat gr\u00fcndete.<br \/>\nGegenw\u00e4rtig wird es Plattformbetreibern viel zu leicht gemacht, sich aus der Verantwortung f\u00fcr elementare Pflichten und Risiken ihrer Gesch\u00e4ftsmodelle zu verabschieden. Die Risiken von Unf\u00e4llen, Krankheit und Invalidit\u00e4t, von Alter und Pflege werden einseitig auf die Erwerbst\u00e4tigen verschoben. Bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz und Mitbestimmung gibt es nicht.<br \/>\nDa der Mindestlohn f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige nicht gilt, wird diese Untergrenze h\u00e4ufig unterlaufen: Das mittlere Bruttostundeneinkommen (vor Abzug der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge) aller Solo-Selbstst\u00e4ndigen lag 2016 bei 12,86 Euro, die unteren 20 &#8211; 40 Prozent der Solo-Selbstst\u00e4ndigen erreichten ein durchschnittliches Bruttostundeneinkommen von 8,24 Euro \u2013 also unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.<\/p>\n<p><strong>Neues Arbeitsrecht f\u00fcr die Plattform\u00f6konomie<\/strong><br \/>\nZum Schutz der Erwerbst\u00e4tigen sind Regelungen notwendig, vor allem Pr\u00e4zisierungen und die \u00dcberarbeitung gesetzlicher Begriffe wie \u201eBetrieb\u201c, \u201eArbeitnehmer\u201c und \u201earbeitnehmer\u00e4hnliche Personen\u201c:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Die Betriebsbestimmung als \u201er\u00e4umliche und organisatorische Einheit\u201c erodiert in der Plattform\u00f6konomie. So wurde beispielsweise in unseren Gespr\u00e4chen mit Fahrradkurieren (\u201eRidern\u201c) darauf hingewiesen, dass ihr Betrieb \u201edie ganze Stadt\u201c bzw. letztlich die App sei. An die Stelle des klassischen Betriebs treten in der Plattform\u00f6konomie halb-formalisierte, digitale Netzwerke, Webseiten oder Apps. Das ist bei einer Neufassung des Betriebsbegriffs zwingend zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Die zentralen Kriterien der Einstufung einer Arbeitskraft als \u201eArbeitnehmer\u201c im Sozial- und Arbeitsrecht sind derzeit deren Weisungsabh\u00e4ngigkeit und ihre Eingliederung in die betriebliche Organisation. Auftragsmanagement, Steuerung und Kontrolle der Arbeitsprozesse sind auf Plattformen teilweise sehr viel enger und kleinteiliger vorgegeben als bei ortsgebundenen Betrieben. Damit die Plattformarbeit rechtlich als abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung abgedeckt werden kann, muss im Arbeits- und Sozialrecht das Merkmal der \u201epers\u00f6nlichen\u201c um eine \u201ewirtschaftliche Abh\u00e4ngigkeit\u201c und eine \u201esachliche Abh\u00e4ngigkeit\u201c erg\u00e4nzt werden.<\/li>\n<li>Bietet eine Erwerbst\u00e4tige bzw. ein Erwerbst\u00e4tiger \u00fcber eine Vermittlungs-Plattform hochdotierte und\/oder hochqualifizierte T\u00e4tigkeiten bzw. Werke an, dann kann von einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit ausgegangen werden (komplexes Crowd-Work). Das trifft beispielsweise auf Programmierung, Design, Rechtsberatung, Architektur und weitere typisch freiberufliche Professionen zu. Zu diskutieren ist, ob konkrete Mindest-Schwellenwerte zu definieren sind, unterhalb derer keine Selbstst\u00e4ndigkeit vorliegt oder ob die Einf\u00fchrung von Mindesthonoraren sinnvoller w\u00e4re.<\/li>\n<li>Nicht immer l\u00e4sst sich eine Besch\u00e4ftigung in oder \u00fcber Plattformen eindeutig als selbstst\u00e4ndige oder abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung bestimmen. F\u00fcr den Graubereich dazwischen muss der Status \u201earbeitnehmer\u00e4hnlich\u201c aufgewertet werden. Arbeitnehmer\u00e4hnliche Personen sind dann formal Selbstst\u00e4ndige, die zwar nicht pers\u00f6nlich, daf\u00fcr aber wirtschaftlich vom Auftraggeber oder einer Plattform abh\u00e4ngig sind. Sind wirtschaftlich Abh\u00e4ngige ihrer sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbed\u00fcrftig, muss f\u00fcr sie das gleiche Recht gelten wie f\u00fcr Arbeitnehmer*innen. Wir treten daf\u00fcr ein, dass sie zuk\u00fcnftig Zugang zu wichtigen Schutzgesetzen (z. B. Urlaub, Arbeits- und Datenschutz) erhalten. Weiter ist das Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht einzubeziehen, damit ein Mitbestimmungsrecht auch f\u00fcr Arbeitnehmer\u00e4hnliche gilt. Tarifvertr\u00e4ge, Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rungen und\/oder Mindest-Verg\u00fctungss\u00e4tze durch Rechtsverordnung f\u00fcr bestimmte Branchen und T\u00e4tigkeiten werden so erreichbar. Alternativ k\u00f6nnte ein neuer Erwerbst\u00e4tigenstatus eingef\u00fchrt werden, etwa vergleichbar den \u201etrabajadores aut\u00f3nomos econ\u00f3micamente dependientes\u201c in Spanien.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Damit diese Neuregelungen praktisch greifen k\u00f6nnen, brauchen wir ein erweitertes und besser durchsetzbares Pr\u00fcfschema zur Feststellung von Scheinselbstst\u00e4ndigkeit. Dazu geh\u00f6rt eine obligatorische Vorabpr\u00fcfung durch die Tr\u00e4ger der Rentenversicherung, ob bei einer Plattformt\u00e4tigkeit eine abh\u00e4ngige, eine arbeitnehmer\u00e4hnliche oder eine rein selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit vorliegt. Gesetzlich ist davon auszugehen, dass beim Gig-Work grunds\u00e4tzlich eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung besteht. Dies muss im Einzelfall widerlegt werden.<\/p>\n<p>Alle alten und neuen Regelungen zur Statusfeststellung, sozialen Sicherung, Entlohnung und Arbeitsschutz m\u00fcssen in Zukunft dicht kontrolliert und auch mit Hilfe von Sanktionen durchgesetzt werden. Das hei\u00dft, dass die zust\u00e4ndigen Stellen (wie Finanz\u00e4mter, Sozialversicherungen und Finanzkontrolle Schwarzarbeit) mehr Kompetenzen, Personal und Ressourcen ben\u00f6tigen werden.<\/p>\n<p><strong>Mitbestimmung<\/strong><br \/>\nEine Kommunikation zwischen den Erwerbst\u00e4tigen ist oftmals nicht oder nur \u00fcber die Webseite oder App selbst m\u00f6glich. Es gibt meist keine gemeinsamen Treffpunkte der Besch\u00e4ftigten, kein Schwarzes Brett, keine Sozialr\u00e4ume. Dadurch entstehen massive praktische Probleme beim Aufbau kollektiver Gegenmacht. Initiativen zur Gr\u00fcndung von Betriebsr\u00e4ten wurden von einigen Plattformunternehmen in der Vergangenheit gezielt sabotiert, zum Beispiel indem interne Kommunikationskan\u00e4le geschlossen wurden oder gar mittels direkter Zensur.<\/p>\n<p>Plattformbesch\u00e4ftigte brauchen gesch\u00fctzte digitale R\u00e4ume, in denen sie sich sicher austauschen, verabreden und koordinieren k\u00f6nnen. Stellt ein Plattformbetreiber keine nachweisliche Option f\u00fcr seine Besch\u00e4ftigten bereit, muss er die Kosten zum Aufbau einer externen L\u00f6sung \u00fcbernehmen. Die Gewerkschaften k\u00f6nnen und sollten die Plattform-Besch\u00e4ftigten dabei unterst\u00fctzen, solche Foren aufzubauen. Eine staatliche Anschubfinanzierung f\u00fcr die Entwicklung und den Anlaufbetrieb ist zu diskutieren. Elektronische R\u00e4ume alleine reichen f\u00fcr einen wirksamen Austausch zwischen den Besch\u00e4ftigten und zu deren Selbstorganisation nicht aus. Es braucht reale Treffpunkte f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Angesichts des geltenden deutschen und europ\u00e4ischen Wettbewerbs- und Kartellrechts und der rechtlich schwachen bis machtlosen Position der Erwerbst\u00e4tigen im Click- bzw. Crowd-Work wird es sehr schwer, kollektive Verbesserungen zu erm\u00f6glichen. Das Kartellrecht untersagt es Solo-Selbstst\u00e4ndigen, ihre Preise und Leistungen abzusprechen. Wir diskutieren, ob Interessenvertretungen, die kollektive Verhandlungen, auch zur Festlegung von Mindesthonoraren, f\u00fchren d\u00fcrfen, f\u00fcr den Bereich des Crowd-Work zuzulassen sind. Das Koalitionsgrundrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG muss auch f\u00fcr nicht-arbeitnehmer\u00e4hnliche Selbstst\u00e4ndige gelten, die auf bzw. \u00fcber Plattformen erwerbst\u00e4tig sind. Das Kartellrecht ist entsprechend dem Grundsatz \u201eKoalitionsrecht vor Kartellrecht\u201c neu zu fassen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass Unternehmen darauf setzen, Arbeitsaufgaben auszulagern \u2013 sei es in Leiharbeit, mittels Werkvertr\u00e4gen oder durch die Auslagerung in die Crowd, ist das Betriebsverfassungsgesetz um ein zwingendes und umfassendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu erweitern.<\/p>\n<p><strong>Arbeits- und Besch\u00e4ftigtendatenschutz<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Umgang mit den \u00fcber die App gewonnenen Informationen reicht der gesetzliche Schutz \u00fcber die Datenschutzgrundverordnung nicht aus. Zu viele Daten aus verschiedensten Quellen k\u00f6nnen gemessen, erfragt, personenbezogen zusammengef\u00fchrt und kombiniert werden. Das entspricht keinesfalls den Grunds\u00e4tzen des Schutzes der Pers\u00f6nlichkeitsrechte. Ein Besch\u00e4ftigtendatenschutzgesetz, in dem verbindliche Mindestschutzrechte verankert sind, fehlt in Deutschland bisher. Es ist dringend in Abstimmung mit den Tarifpartnern zu entwickeln.<\/p>\n<p>Zur Kontrolle der Plattform-AGBs beim Crowd-Work wollen wir ein Verbandsklagerecht f\u00fcr Gewerkschaften und Berufsverb\u00e4nde einf\u00fchren, vor allem in Hinblick auf die Preisfestsetzung und die elektronische \u00dcberwachung der Prozesse der Leistungserbringung.<\/p>\n<p>Mit einer entsprechenden Norm muss der Besch\u00e4ftigtendatenschutz auf die selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigen in der Plattform\u00f6konomie ausgeweitet werden. Zudem ist die Verantwortung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit und Gesundheit der selbstst\u00e4ndig T\u00e4tigen rechtlich zu kl\u00e4ren, da anzuzweifeln ist, ob diese unterhalb einer bestimmten Schwelle der Erwerbseinkommensh\u00f6he ihre Arbeitsbedingungen selbst wirksam gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Soziale Sicherung von Besch\u00e4ftigten in der Plattform\u00f6konomie<\/strong><br \/>\nMomentan ist nur rund ein Viertel aller Solo-Selbstst\u00e4ndigen \u00fcber eine Altersvorsorge abgesichert. Eine private Altersvorsorge ist bei den oftmals sehr geringen Einkommen f\u00fcr viele Solo-Selbstst\u00e4ndige nicht m\u00f6glich. Das trifft wegen des oft geringen Umfangs der T\u00e4tigkeiten auch f\u00fcr viele der in der Plattform\u00f6konomie t\u00e4tigen Selbstst\u00e4ndigen zu.<\/p>\n<p>DIE LINKE. fordert, dass neben den abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten auch alle arbeitnehmer\u00e4hnliche Personen und Solo-Selbstst\u00e4ndigen prinzipiell in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einbezogen werden. Von den Risiken Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidit\u00e4t, Alter und Pflege sowie Unfall sind alle Erwerbst\u00e4tigen gleicherma\u00dfen betroffen. Daher sollen grunds\u00e4tzlich auch alle ab dem ersten Euro Einkommen in die Sicherungssysteme einzahlen und Anspr\u00fcche erwerben. So k\u00f6nnen auch \u201ehybride\u201c Erwerbskarrieren angemessen abgesichert werden, in denen sich Zeiten der Selbstst\u00e4ndigkeit und abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung abwechseln, \u00fcberschneiden oder parallel stattfinden.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge der selbstst\u00e4ndig T\u00e4tigen in die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Auftraggeber beziehungsweise die Vermittler-Plattform \u00e4hnlich wie Arbeitgeberbeitr\u00e4ge parit\u00e4tisch abzuf\u00fchren. Mindestversicherungsbeitr\u00e4ge wollen wir mit der Einf\u00fchrung einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung abschaffen: Bemessungsgrundlage der Beitr\u00e4ge ist stets das tats\u00e4chliche gesamte Einkommen der Person. Als Sofortma\u00dfnahme wollen wir die Mindestbemessungsgrundlage auf 450 Euro absenken.<\/p>\n<p>Wir fordern zudem Regelungen auf europ\u00e4ischer Ebene. Nur so kann verhindert werden, dass das Schutzniveau durch grenz\u00fcbergreifende Plattformen unterlaufen wird. Es darf nicht passieren, dass durch eine schlichte Server- oder Hauptsitzverlagerung des Plattformbetreibers etwa die Arbeitszeit, der Arbeitsschutz, die Entlohnung, die soziale Absicherung und die Arbeitsbedingungen dereguliert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts1920&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts1920&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verantwortliche Abgeordnete: Jessica Tatti, AG Arbeit Das mobile Internet hat alte Wirtschaftsstrukturen aufgebrochen. 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