{"id":1895,"date":"2019-08-21T15:41:20","date_gmt":"2019-08-21T13:41:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=1895"},"modified":"2019-08-21T15:42:56","modified_gmt":"2019-08-21T13:42:56","slug":"dr-axel-troost-widerstand-gegen-die-schuldenbremse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/?p=1895","title":{"rendered":"Dr. Axel Troost: Widerstand gegen die Schuldenbremse"},"content":{"rendered":"<p>12.08.2019:<\/p>\n<ul>\n<li>Der rot-rot-gr\u00fcne Senat einigte sich im Juni auf einen Kompromiss zur Umsetzung der Schuldenbremse in Berlin<\/li>\n<li>Vor der Abstimmung im Abgeordentenhaus w\u00e4chst die Ablehnung des Kompromisses bei ver.di, innerhalb der SPD und bei der Linken<\/li>\n<li>Alternative Wirtschaftswissenschaftler fordern Entsch\u00e4rfung des Senatsentwurfes<\/li>\n<li>Dokumentiert: &#8222;Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ab dem Jahr 2020 gilt die grundgesetzliche Schuldenbremse nach Artikel 109 Abs. 3 GG auch f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder. Dabei kann aber jedes Bundesland kann selber entscheiden, ob und in welchem Ma\u00dfe die Kredite von Landesunternehmen in die Schuldenbremse einbezogen werden oder eben nicht. Berlin hat bisher keine landesgesetzliche Regelung zur grundgesetzlichen Schuldenbremse verabschiedet.<\/p>\n<p>Im Juni einigte sich der rot-rot-gr\u00fcne Berliner Senat auf einen Kompromiss. W\u00e4hrend DIE LINKE vor allem den Verfassungsrang der Schuldenbremse abgelehnt hatte, dr\u00e4ngte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf die Einbeziehung der landeseigenen Unternehmen. Nach dem Vorschlag des Senats sollen Ausgaben der Landesunternehmen unter die Schuldenbremse fallen, wenn sie zur H\u00e4lfte vom Land getragen werden. Daf\u00fcr wird die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung verankert. (Schuldenbremse: Senat beschlie\u00dft Umsetzung in Berliner Landesrecht,<u> Pressemitteilung<\/u> vom 18.06.2019)<\/p>\n<p>Doch dieser Kompromiss gef\u00e4llt vielen nicht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h4><strong>ver.di: &#8222;Die Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden.&#8220;<\/strong><\/h4>\n<p>&#8222;Wir als ver.di haben gro\u00dfe Sorge, dass Berlin eventuell vor neuen finanziellen Engp\u00e4ssen stehen k\u00f6nnte, vielleicht sogar eine neue Sparwelle auf die Stadt zurollt, wenn die Schuldenbremse greift&#8220;, sagte Frank Wolf, ver.di-Landesbezirksleiter anl\u00e4sslich einer gro\u00dfen Diskussionsveranstaltung mit den haushaltspolitischen Sprechern von SPD, Gr\u00fcnen, Linken und CDU am 8. August 2019.<\/p>\n<p>&#8222;Die rot-rot-gr\u00fcne Koalition hat gerade damit begonnen, den Investitionsstau aufzul\u00f6sen, den die letzte Sparwelle verursacht hat. Aber die drohenden neuen Hemmnisse k\u00f6nnten daf\u00fcr sorgen, dass es auch weiterhin Probleme beim \u00f6ffentlichen Dienst, der Infrastruktur oder der Daseinsvorsorge geben k\u00f6nnte&#8220;, so der ver.di-Landesbezirksleiter. Die wachsende Stadt brauche dringend einen funktionierenden, leistungsf\u00e4higen und modernen \u00f6ffentlichen Dienst, Finanzbedarf gebe es auch in Bereichen wie Digitalisierung, Bildung und Wohnen. Personal und Infrastruktur entspr\u00e4chen aber schon lange nicht mehr den Anforderungen, den die\u00a0 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger h\u00e4tten, so Frank Wolf. &#8222;Die Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden.&#8220;<\/p>\n<p>(ver.di Berlin:<u> Ja zu Berlin &#8211; Nein zum Kaputtsparen,<\/u> 09.08.2019)<\/p>\n<h4>Cansel Kiziltepe (SPD): &#8222;Es w\u00e4re richtig, die Extrahaushalte au\u00dfen vor zu lassen.&#8220;<\/h4>\n<p>Auch in der SPD rumort es. So hat die Kreuzberger Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe, die schon immer gegen die Schuldenbremse war, die Debatte mit einem Antrag an den SPD-Landesvorstand befeuert. Sie will die Schuldenbremse f\u00fcr die Landesbetriebe lockern und beruft sich auf andere Bundesl\u00e4nder, die mit dem Neuverschuldungsverbot flexibler umgehen und ihre Landesunternehmen au\u00dfen vor halten. Die Opponenten in der SPD halten es nicht f\u00fcr sinnvoll, dass sich die \u00f6ffentliche Hand in der Niedrigzinsphase selber Fesseln anlegt und sich daran hindert, Br\u00fccken zu sanieren, Schulen zu bauen oder sozialen Wohnungsbau zu subventionieren.<\/p>\n<p>SPD-Fraktionsvize J\u00f6rg Stroedter geh\u00f6rt ebenfalls zu den Kritikern der Senatsvariante f\u00fcr die Schuldenbremse. Er h\u00e4lt es f\u00fcr falsch, dass das Land Berlin sich selbst die Daumenschrauben so hart anzieht und dadurch Investitionen in Schulbauten, BVG-Linien oder Messehallen unm\u00f6glich gemacht werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h4>Wirtschaftswissenschaftler*innen protestieren \u2013 und ein prominenter Linker<\/h4>\n<p>In einem Aufruf mit dem Titel &#8222;Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden&#8220; kritisieren prominente linke \u00d6konomen die geplante Schuldenbremse der Landes Berlin. Neben Dierk Hierschel (ver.di-Bereichsleiter Wirtschaftspolitik), Jan Priewe (Hans\u00adB\u00f6ckler-Stiftung), Sabine Reiner (ver.di-Ressortkoordinatorin), Thomas Sauer (Hochschule Jena) und Axel Troost (Rosa-Luxemburg-Stiftung) hat auch Harald Wolf unterschrieben. Harald Wolf ist Mitglied des f\u00fcr das Haushalts- und Finanzwesen zust\u00e4ndigen Hauptausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus. Mit der Unterschrift von Wolf k\u00f6nnte der Kompromiss zur Schuldenbremse wieder zur Debatte stehen und der Konflikt zwischen SPD, Gr\u00fcnen und Linken um die Schuldenbremse erneut aufbrechen.<\/p>\n<p>Wirtschaftswisenschaftler*innen: Senatsentwurf untergr\u00e4bt &#8222;strategische Mehrheitsf\u00e4higkeit f\u00fcr fortschrittliche Politik&#8220;<\/p>\n<p>In dem Aufruf der Wirtschaftswissenschaftler*innen wird gelobt, dass die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung verankert werden soll und daher mit einfacher Mehrheit wieder ge\u00e4ndert oder abgeschafft werden kann. &#8222;Dies ein richtiges politisches Signal, da sich das Land so perspektivisch Freiheitsgrade sichert, falls die restriktive Schuldenbremse eines Tages aus dem Grundgesetz gestrichen oder zumindest modifiziert wird&#8220;, hei\u00dft es in dem Text <u>(vollst\u00e4ndiger Text weiter unten).<\/u><\/p>\n<p>Weiter hei\u00dft es: &#8222;Es verwundert jedoch sehr, dass der Senat aus freien St\u00fccken die Vorgaben des Grundgesetzes, die nur den Kernhaushalt und rechtlich-unselbstst\u00e4ndige Sonderverm\u00f6gen (bspw. ein Pensionsfonds) dem Verschuldungsverbot unterwerfen, dahingehend versch\u00e4rft, dass auch eine Reihe von rechtlich selbstst\u00e4ndigen Beteiligungen (bspw. eine GmbH, K\u00f6rperschaft oder Anstalt \u00f6ffentlichen Rechts) des Landes in die Landessschuldenbremse einbezogen werden sollen. Hier werden Handlungsspielr\u00e4ume zur St\u00e4rkung der Daseinsvorsorge ohne Not eingeschr\u00e4nkt.&#8220;<\/p>\n<p>Durch diese Versch\u00e4rfung der im Grundgesetz verankerte Regelung, w\u00e4ren unter anderem Investitionen bei den Verkehrsbetrieben, der S-Bahn, den Hochschulen und den B\u00e4derbetrieben gef\u00e4hrdet, hei\u00dft es in dem Aufruf. Zudem w\u00fcrde &#8222;der Anreiz erh\u00f6ht, verst\u00e4rkt in \u00f6ffentlich-private Partnerschaften (\u00d6PP)\u201c auszuweichen&#8220;. Auch &#8222;Kreditaufnahmen f\u00fcr Rekommunalisierungen und Entsch\u00e4digungszahlungen bei Enteignungsverfahren werden deutlich erschwert und verteuert&#8220;, kritisieren die Autor*innen.<\/p>\n<p>Der Senatsentwurf werde bei seiner Umsetzung &#8222;langfristig zu unzureichenden Investitionen und einem Qualit\u00e4tsverlust der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge f\u00fchren&#8220;, hei\u00dft es in dem Papier. Dies untergrabe die &#8222;strategische Mehrheitsf\u00e4higkeit f\u00fcr fortschrittliche Politik&#8220;.<\/p>\n<p>Die Wirtschaftswissenschaftler*innen appellieren an das Abgeordnetenhaus, die Kreditaufnahme von Extrahaushalten nicht in die Landesschuldenbremse einzubeziehen.<\/p>\n<p><em>Wir appellieren daher an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus:<\/em><\/p>\n<p><em>Setzen Sie sich daf\u00fcr ein, dass die Berliner Schuldenbremse keine Investitionsbremse wird! Beziehen Sie die Kreditaufnahme von Extrahaushalten nicht in die Landesschuldenbremse ein.<\/em><\/p>\n<p>Am 15. August steht der Gesetzentwurf zur Berliner Schuldenbremse auf der Tagesordnung im Abgeordnetenhaus und wird dann im Hauptausschuss beraten, der eine Beschlussempfehlung an das Parlament geben wird.<\/p>\n<p>Dokumentiert:<\/p>\n<h4>Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!<br \/>\n<em>Dierk Hirschel, Jan Priewe, Sabine Reiner, Thomas Sauer, Axel Troost und Harald Wolf<\/em><\/h4>\n<p>Die deutsche Schuldenbremse wird ebenso wie die europ\u00e4ischen Schuldenregeln zunehmend in Frage gestellt; von deutschen wie von internationalen \u00d6konomen. Denn eine Dekade nach Verankerung des Verschuldungsverbots im Grundgesetz werden die Kosten immer offensichtlicher: W\u00e4hrend die Logik roter und schwarzer Nullen die Haushaltspolitik bestimmt, verf\u00e4llt die \u00f6ffentliche Infrastruktur und n\u00f6tige Zukunftsinvestitionen werden allenfalls unzureichend get\u00e4tigt. Das ist schlecht f\u00fcr den sozialen Zusammenhalt und die Chancengerechtigkeit im Land und erst recht schlecht f\u00fcr die Zukunftsf\u00e4higkeit Deutschlands. Es ist Common Sense, dass wohl\u00fcberlegte \u00f6ffentliche Investitionen insbesondere in Bildung, Digitalisierung, \u00f6kologische Modernisierung und eine funktionsf\u00e4hige Daseinsvorsorge die Chancengleichheit verbessern, Ungleichheit vermindern und zugleich durch die St\u00e4rkung der Wachstumspotenziale die Schuldenlastquote stabil halten oder gar senken. Die Bundes- wie die Landespolitik sollten daher vorhandene Handlungsspielr\u00e4ume f\u00fcr zus\u00e4tzliche Investitionen nutzen und prozyklische Schuldenregeln tunlichst vermeiden.<\/p>\n<p>In keinem anderen Bundesland wurden die \u00f6ffentlichen Ausgaben, insbesondere f\u00fcr qualifiziertes Personal und f\u00fcr Investitionen, in den zur\u00fcckliegenden Jahrzehnten so stark reduziert wie in der Bundeshauptstadt Berlin. Bei den Landesbeteiligungen wurden die Investitionen in der Vergangenheit zugunsten von Gewinnen und Aussch\u00fcttungen heruntergefahren. W\u00fcrden die \u00f6ffentlichen Abschreibungen im Landeshaushalt ausgewiesen, w\u00e4re das jahrelange Schrumpfen des Nettoanlageverm\u00f6gens der Hauptstadt offenkundig. Aber auch ohne diese Daten sind die Folgen der harschen Austerit\u00e4tspolitik der Nullerjahre im Alltag der Berlinerinnen und Berliner l\u00e4ngst erfahrbar. Die Qualit\u00e4t der \u00f6ffentlichen G\u00fcter, Dienstleistungen und Infrastrukturen entspricht seit Jahren nicht mehr den Anforderungen. Hieraus resultiert auch ein Legitimationsproblem f\u00fcr den demokratischen Staat: Ein Staat, der bei der Erf\u00fcllung wesentlicher Aufgaben versagt, droht das Vertrauen seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, und ihre Bereitschaft durch progressive Steuern zu seiner Finanzierung beizutragen, zu verlieren.<\/p>\n<p>Anzuerkennen sind allerdings die starken Anstrengungen der Landespolitik der rot-rotgr\u00fcnen Regierung in den letzten Jahren, die Investitionsausgaben im Kernhaushalt und den Landesunternehmen deutlich anzuheben und zudem Haushalts\u00fcbersch\u00fcsse teilweise durch Zuf\u00fchrung in eine R\u00fccklage f\u00fcr zuk\u00fcnftige Jahre zu sichern.<\/p>\n<p>Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass dies vor allem durch den Sondereffekt des unerwartet kr\u00e4ftigen und langen Wirtschaftsaufschwungs seit 2010 erm\u00f6glicht wurde, der die Steuereinnahmen massiv sprudeln lie\u00df. Hinzu kommen ein anhaltend niedriges Zinsniveau und eine starke Nettozuwanderung, die sich vermittelt \u00fcber den L\u00e4nderfinanzausgleich einnahmesteigernd auswirkte. Eine vorausschauende Politik darf jedoch nicht auf der unrealistischen Erwartung basieren, dass der Aufschwung niemals endet. Erste Zeichen einer deutlichen konjunkturellen Abschw\u00e4chung sind bereits unverkennbar. Es ist daher klar, dass der massive zuk\u00fcnftige investive Ausgabenbedarf Berlins, der durch die Anforderungen der wachsenden Stadt im Bereich von Bildung, Digitalisierung, Integration, Verkehr, Personal und des Wohnungsbaus noch verst\u00e4rkt wird, absehbar nicht aus den Steuereinnahmen des Kernhaushalts gedeckt werden kann.<\/p>\n<p>Ab dem Jahr 2020 gilt die grundgesetzliche Schuldenbremse nach Artikel 109 Abs. 3 GG auch f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder. Durch eine landesrechtliche Ausgestaltung k\u00f6nnen die L\u00e4nder drei Modifikationen vornehmen:<\/p>\n<p>Konjunkturelle Schwankungen d\u00fcrfen ber\u00fccksichtigt werden, indem im Aufschwung erwirtschaftete \u00dcbersch\u00fcsse mit Defiziten des Abschwungs verrechnet werden. Im Falle von Naturkatastrophen oder au\u00dfergew\u00f6hnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Haushaltslage erheblich beeintr\u00e4chtigen, darf vom Nullverschuldungsgebot abgewichen werden.<\/p>\n<p>Finanzielle Transaktionen (Erwerb und Ver\u00e4u\u00dferung von Beteiligungen oder Aufnahme und Tilgung von Darlehen) k\u00f6nnen so verrechnet werden, dass sie den Verschuldungsspielraum weder vergr\u00f6\u00dfern noch verkleinern (eine Privatisierung senkt<\/p>\n<p>omit ebenso wenig das erlaubte Defizit wie ein Beteiligungserwerb es erh\u00f6ht).<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse in Landesrecht (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2019) ber\u00fccksichtigt diese sinnvollen und notwendigen Modifikationen. Dies ist ausdr\u00fccklich anzuerkennen. Ob das vom Senat gew\u00e4hlte Konjunkturbereinigungsverfahren (Produktionsl\u00fcckenverfahren des Bundes) die beste Wahl ist, um eine prozyklische Haushaltspolitik zu vermeiden, bedarf einer weitergehenden Begutachtung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Ebenso zu begr\u00fc\u00dfen ist die gew\u00e4hlte einfachgesetzliche Regelung. Die Schuldenbremse wird demnach nicht in der Landesverfassung verankert. Dies ein richtiges politisches Signal, da sich das Land so perspektivisch Freiheitsgrade sichert, falls die restriktive Schuldenbremse eines Tages aus dem Grundgesetz gestrichen oder zumindest modifiziert wird.<\/p>\n<p>Es verwundert jedoch sehr, dass der Senat aus freien St\u00fccken die Vorgaben des Grundgesetzes, die nur den Kernhaushalt und rechtlich-unselbstst\u00e4ndige Sonderverm\u00f6gen (bspw. ein Pensionsfonds) dem Verschuldungsverbot unterwerfen, dahingehend versch\u00e4rft, dass auch eine Reihe von rechtlich selbstst\u00e4ndigen Beteiligungen (bspw. eine GmbH, K\u00f6rperschaft oder Anstalt \u00f6ffentlichen Rechts) des Landes in die Landessschuldenbremse einbezogen werden sollen. Hier werden Handlungsspielr\u00e4ume zur St\u00e4rkung der Daseinsvorsorge ohne Not eingeschr\u00e4nkt. Die gro\u00dfe Mehrheit der L\u00e4nder, darunter Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg, hat die rechtlich-selbstst\u00e4ndigen Beteiligungen hingegen nicht einbezogen und so die Vorgaben des Grundgesetzes nicht versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Die rechtlich selbstst\u00e4ndigen Beteiligungen des Staates werden finanzstatistisch von den statistischen \u00c4mtern auf Basis des Regelwerks der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in zwei Gruppen unterteilt. Zum einen in sogenannte &#8222;Extrahaushalte&#8220;, die zum Sektor Staat geh\u00f6ren und zum anderen in sogenannte &#8222;Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen&#8220;, die zum Sektor Markt geh\u00f6ren. Im Rahmen der europ\u00e4ischen Schuldenregeln werden alle Beteiligungen einbezogen, die zum Sektor Staat geh\u00f6ren. Letztinstanzlich verantwortlich f\u00fcr diese Zuordnung ist die europ\u00e4ische Statistikbeh\u00f6rde EUROSTAT, die sich hierf\u00fcr im Wesentlichen am Ma\u00dfstab der Eigenfinanzierung orientiert. Finanzieren die Unternehmen ihre Aufwendungen zu mehr als 50% durch eigene Ertr\u00e4ge am Markt, so werden sie dem Marktsektor zugeordnet (Eigenfinanzierungsgrad gr\u00f6\u00dfer als 50%).<\/p>\n<p>Die grundgesetzliche Schuldenbremse weicht insofern von den europ\u00e4ischen Regeln ab, da die zum Sektor Staat geh\u00f6renden Extrahaushalte nicht automatisch einbezogen werden. Im Unterschied zu den meisten Bundesl\u00e4ndern und dem Bund plant Berlin hingegen zuk\u00fcnftig alle Landesbeteiligungen, die von EUROSTAT als Extrahaushalt klassifiziert werden, einzubeziehen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf des Senats sieht jedoch noch eine zweite kumulative Bedingung vor. Obwohl bereits von EUROSTAT als Extrahaushalt klassifiziert, m\u00fcssen die Aufwendungen der Unternehmen zu mehr als 50 Prozent durch Zahlungen aus dem Landeshaushalt gedeckt sein. Der Grund f\u00fcr dieses doppelte Kriterium liegt offenkundig darin, dass der Berliner Senat der Sektorzuordnung durch EUROSTAT misstraut.<\/p>\n<p>Bereits bei der Zuordnung der Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft der BVG vertraten Senat und EUROSTAT unterschiedliche Rechtsauffassungen. Es ist unklar, ob die Senatsdefinition \u00fcber oder unter dem EUROSTAT-Eigenfinanzierungsgrad liegt.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfen Unternehmen der Daseinsvorsorge des Landes (BVG, Vivantes, BSR, Wasserbetriebe und Wohnungsbaugesellschaften) sind derzeit keine Extrahaushalte, da sie gegenw\u00e4rtig alle einen EUROSTAT-Eigenfinanzierungsgrad von \u00fcber 50 % aufweisen. Dennoch halten wir die Einbeziehung der Extrahaushalte f\u00fcr fatal:<\/p>\n<p>Es besteht das Risiko, dass die Schulden der BVG (aktuell ca. 700 Mio. EUR) und ihrer Fahrzeugfinanzierungstochter (geplant sind Kredite f\u00fcr Investitionen von ca. 3,5 Mrd. EUR) letztlich doch in der Landesschuldenbremse ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, sofern EUROSTAT die BVG dem Staatssektor zuordnet. Dies k\u00f6nnte geschehen, da EUROSTAT die BVG als Quasi-Monopolist betrachtet und Zweifel am Marktcharakter des Unternehmens ge\u00e4u\u00dfert hat. In diesem Fall d\u00fcrften die Zusch\u00fcsse des Landes nach der zweiten Bedingung des Senatsentwurfs keinesfalls mehr als 50 % der Aufwendungen der BVG betragen. Es kommt hinzu, dass die Formulierung im Gesetzentwurf sehr streitanf\u00e4llig ist, da offenbleibt, auf welcher Datengrundlage und nach welchen Regeln Zusch\u00fcsse und Aufwendungen berechnet werden. Daher k\u00f6nnte es sein, dass die 50 %-Grenze schon jetzt gerissen ist. Auf jeden Fall sind so einer vielfach angedachten Verg\u00fcnstigung der \u00d6PNV-Tickets (&#8222;365 Euro-Ticket&#8220;), die das Land durch h\u00f6here Zusch\u00fcsse kompensieren m\u00fcsste, und einer Erh\u00f6hung von Investitionszusch\u00fcssen enge Grenzen gesetzt.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine erfolgreiche Digitalisierung der Berliner Verwaltung bedarf es umfangreicher Investitionen des IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ).<\/p>\n<p>Eine zuk\u00fcnftige Kreditaufnahme des geplanten S-Bahn-Pools zum Ankauf der neuen Fahrzeuge wird massiv erschwert. Das Volumen betr\u00e4gt mehrere Milliarden EUR. Es wird der Anreiz erh\u00f6ht, verst\u00e4rkt in sogenannte \u00d6ffentlich-Private-Partnerschaften (\u00d6PP) auszuweichen. Diese sind \u2013 wie die Rechnungsh\u00f6fe des Bundes und der L\u00e4nder vielfach feststellten \u2013 im Regelfall unwirtschaftlicher und teurer als eine klassische Haushaltsfinanzierung.<\/p>\n<p>Es verteuern sich prinzipiell sinnvolle \u00d6ffentlich-\u00d6ffentliche Partnerschaften (\u00d6\u00d6P) dadurch, dass \u00f6ffentlich-rechtliche Finanzierungsgesellschaften in der Rechtsform einer Anstalt \u00f6ffentlichen Rechts (A\u00f6R), die Zins- und Transaktionskosten senken, nicht genutzt werden k\u00f6nnen (dies gilt f\u00fcr den Schulbau ebenso wie f\u00fcr den Bau bzw. die Sanierung von Landesliegenschaften, Hochschulen und Krankenh\u00e4usern).<\/p>\n<p>Auch ein zuk\u00fcnftiges B\u00e4dersanierungs- und in einer wachsenden Stadt notwendiges Neubauprogramm der Berliner B\u00e4derbetriebe unterliegt dem Regime der Schuldenbremse.<\/p>\n<p>Kreditaufnahmen f\u00fcr Rekommunalisierungen und Entsch\u00e4digungszahlungen bei Enteignungsverfahren werden deutlich erschwert und verteuert.<\/p>\n<p>Die Einbeziehung der Extrahaushalte unterwirft auch alle Hochschulen dem Landesregime der Schuldenbremse. Hochschulausbauinvestitionen w\u00e4ren selbst dann Teil der Schuldenbremse, wenn das Land Zins und Tilgung \u00fcbern\u00e4hme.<\/p>\n<p>Von Bef\u00fcrwortern dieser Versch\u00e4rfung der grundgesetzlichen Schuldenbremse wird eingewandt, dass diese dysfunktionale Norm jederzeit einfachgesetzlich korrigiert werden kann und die meisten Extrahaushalte ebenso wie die Hochschulen keine Krediterm\u00e4chtigung h\u00e4tten. Diese Argumentation verkennt die Beharrungskraft einmal eingef\u00fchrter Gesetze. Im konkreten Fall w\u00fcrde jede sp\u00e4tere Abschw\u00e4chung als schwerwiegende Abkehr von der Schuldenbremse und Beendigung seri\u00f6ser Haushaltspolitik gebrandmarkt werden und w\u00e4re so selbst bei fortschrittlichen Mehrheiten nur sehr schwer durchsetzbar.<\/p>\n<p>Wir begr\u00fc\u00dfen ausdr\u00fccklich, dass Kredite einer neu zu gr\u00fcndenden Gesellschaft zum Ankauf von Grundst\u00fccken und H\u00e4usern nach den Vorstellungen des Senats nicht dem Regime der Schuldenbremse unterworfen werden sollen. Investitionen in den Ankauf (als Erg\u00e4nzung zum \u00f6ffentlichen Neubau) sind langfristig \u2013 insbesondere in Anbetracht des langfristig niedrigen Zinsniveaus \u2013 eine sinnvolle und auch wirtschaftlich darstellbare Strategie. Die Stadt Wien betreibt diese Politik der Schaffung \u00f6ffentlichen Wohnraums mit gro\u00dfem Erfolg seit \u00fcber 100 Jahren.<\/p>\n<p>Da jeder Konjunkturaufschwung einmal zu Ende geht, muss man leider davon ausgehen, dass schon in wenigen Jahren die bisherigen Investitionsr\u00fccklagen des Landes aufgebraucht sein werden. Der Senatsentwurf der Landesschuldenbremse wird daher bei Umsetzung langfristig zu unzureichenden Investitionen und einem Qualit\u00e4tsverlust der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge f\u00fchren. Das ist Wasser auf den M\u00fchlen ressentimentgetriebener Kr\u00e4fte und untergr\u00e4bt die strategische Mehrheitsf\u00e4higkeit f\u00fcr fortschrittliche Politik.<\/p>\n<p>Wir appellieren daher an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus:<\/p>\n<p>Setzen Sie sich daf\u00fcr ein, dass die Berliner Schuldenbremse keine Investitionsbremse wird! Beziehen Sie die Kreditaufnahme von Extrahaushalten nicht in die Landesschuldenbremse ein. Gerade \u00d6ffentlich-\u00d6ffentliche Partnerschaften (\u00d6\u00d6P) k\u00f6nnen bei einer Kreditaufnahme durch Extrahaushalte (in der Rechtsform einer A\u00f6R) besonders wirtschaftlich umgesetzt werden. Erm\u00f6glichen Sie so Zukunftsinvestitionen im Land Berlin!<\/p>\n<p>Allerdings sollte \u00f6ffentliche Kreditaufnahme im Rahmen von \u00d6ffentlich-Privaten-Partnerschaften (\u00d6PP) in die restriktiven Regelungen der Schuldenbremse einbezogen werden. Die grundgesetzliche Schuldenbremse schafft Anreize, staatliche Kreditaufnahme in \u00d6PP zu verlagern, die meistens unwirtschaftlich sind. Hier sind restriktive Regelungen wichtig und notwendig.<\/p>\n<p>zu den Autor*innen:<\/p>\n<p><em>Dr. Dierk Hirschel<\/em>, Bereichsleiter f\u00fcr Wirtschaftspolitik, Europa und Internationales der Gewerkschaft ver.di.<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. Jan Priewe<\/em>, Professor f\u00fcr Volkswirtschaftslehre an der Hochschule f\u00fcr Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) von 1993 bis 2014. Seitdem im Ruhestand, Mitglied des Forschungs-clusters &#8222;Money, Trade, Finance and Development&#8220; an der HTW; Senior Research Fellow am Institut f\u00fcr Makro\u00f6konomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-B\u00f6ckler\u00adStiftung.<\/p>\n<p><em>Dr. Sabine Reiner<\/em>, Ressortkoordinatorin bei ver.di Ressort 12; stellv. Vorstandsvorsitzende der<\/p>\n<p>Rosa-Luxemburg-Stiftung.<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. Thomas Sauer<\/em>, Professor f\u00fcr Volkswirtschaftslehre an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena; Mitglied von attac, B\u00fcndnis 90 \/ Die Gr\u00fcnen und ver.di. Lebt in Berlin.<\/p>\n<p><em>Dr. Axel Troost<\/em>, Senior Fellow f\u00fcr Wirtschaftspolitik beim Institut f\u00fcr Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung; Vorstandssprecher des ISM &#8211; Institut Solidarische Moderne; 2005 bis 2017 finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.<\/p>\n<p><em>Harald Wolf<\/em>, Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin; seit Juni 2018 Bundesschatzmeister der Partei DIE LINKE; von 2002 bis 2011 B\u00fcrgermeister von Berlin (d. h. einer der beiden Stellvertreter des Regierenden B\u00fcrgermeisters) und Senator f\u00fcr Wirtschaft, Technologie und Frauen<\/p>\n<div class=\"pdfprnt-buttons pdfprnt-buttons-post pdfprnt-bottom-right\"><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts1895&print=pdf\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-pdf\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/pdf.png\" alt=\"image_pdf\" title=\"PDF anzeigen\" \/><\/a><a href=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=wpv2posts1895&print=print\" class=\"pdfprnt-button pdfprnt-button-print\" target=\"_blank\"><img src=\"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/wp-content\/plugins\/pdf-print\/images\/print.png\" alt=\"image_print\" title=\"Inhalt drucken\" \/><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>12.08.2019: Der rot-rot-gr\u00fcne Senat einigte sich im Juni auf einen Kompromiss zur Umsetzung der Schuldenbremse in Berlin Vor der Abstimmung im Abgeordentenhaus w\u00e4chst die Ablehnung des Kompromisses bei ver.di, innerhalb der SPD und bei der Linken Alternative Wirtschaftswissenschaftler fordern Entsch\u00e4rfung des Senatsentwurfes Dokumentiert: &#8222;Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!&#8220; Ab dem Jahr 2020 gilt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[107,1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1895"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1895"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1895\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1897,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1895\/revisions\/1897"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1895"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1895"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betriebundgewerkschaft-bw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1895"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}