Ein vernünftiger Antrag des DGB Bremen / Sachsen-Anhalt zum DGB-Bundeskongress im Mai: „Tarifeinheit – Vorhaben der Bundesregierung verhindern!“

Der DGB-Bundeskongress möge beschließen:

Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften bekennen sich weiterhin zum Prinzip der Tarifeinheit. Die Aufgabe der Tarifeinheit berührt den Grundsatz „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“. Von allen Beschäftigungsgruppen im Betrieb als Interessenvertretungspartei anerkannt zu werden und für sie Tarifverträge abzuschließen, ist und bleibt politische Aufgabe der DGB-Gewerkschaften. Sie ist unser ureigenes Anliegen und ergibt sich aus unserem Selbstverständnis, den Zusammenschluss aller abhängig Beschäftigten zum gemeinsamen Handeln zu erreichen. Mit Solidarität statt Konkurrenz wollen wir den Abschluss von einheitlichen Tarifverträgen für alle Branchen oder Betriebe durchsetzen.

Unser Ziel ist, den unsolidarischen Splittergruppen ihrem „Geschäftsmodell“ gegen die DGB-Gewerkschaften die Grundlage zu entziehen. Diese Gruppen machen bekanntlich Tarifpolitik zu Gunsten einer kleinen, privilegierten Minderheit der Beschäftigten, die zu Lasten der Mehrheit der Beschäftigten geht.

Die Tarifkonkurrenz zu unterbinden ist jedoch den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber. Der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Hier heißt es: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

Durch die Einführung eines betriebsbezogenen tarifvertraglichen Mehrheitsprinzips besteht die Gefahr, dass die Tarifautonomie und das Streikrecht eingeschränkt werden. Ob dies durch Verfahrensregelungen geheilt werden kann ist fraglich.

Der DGB und seine Einzelgewerkschaften lehnen einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte ab, denn die Geschichte und die Gegenwart zeigen, dass Eingriffe in die sozialen Grundrechte den Bestand und die Betätigung aller organisierten Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften gefährden.

Freiheitsrechte sind unteilbar. Die Gewerkschaften werden nicht der kurzfristigen, grundrechtsvergessenen Einschätzung unterliegen, auf diesem Weg das Ziel der Tarifeinheit erreichen zu können.

Der DGB und seine Einzelgewerkschaften stellen daher noch einmal klar, dass die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit, die Tarifautonomie und das Streikrecht als Eckpfeiler des Sozialstaats und der Demokratie gewahrt bleiben müssen.

Jede gesetzliche Einschränkung wird daher abgelehnt. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das gesetzgeberische Vorhaben zur Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen.