Antrag der Bundestagsfraktion zum Erhalt der Arbeitsplätze der Schlecker-Frauen

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  • In Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft ist ein neues Zukunftskonzept für das Unternehmen Schlecker zu entwickeln, das auf den Erhalt der Filialen und Arbeitsplätze abzielt. Dabei ist zu prüfen, inwiefern das Unternehmen zu einem modernen Nahversorger mit starker Belegschaftsabteilung umgebaut werden kann. Hierbei ist es sinnvoll, auch den Rat von Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen einzuholen. Für das Zukunftskonzept der Neustrukturierung von Schlecker sind die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte vollständig auf allen Ebenen und in allen Teilen des Unternehmens sowie für die ver.di-Tarifkommission sicherzustellen. Generell ist für solche Fälle das Tarifvertragsrecht zu erweitern.
  • Für eine Modernisierung des Unternehmens stellt die Bundesregierung bei Bedarf eine Anschubfinanzierung zur Verfügung (in Form öffentlicher Bürgschaften oder Kredite), die an die  Verwirklichung der Mitbestimmungsrechte und den Abschluss eines Tarifvertrages zur Neustrukturierung gebunden ist. Dabei müssen die Arbeitsplätze erhalten bleiben, die Anwendung des Flächentarifvertrages des Einzelhandels muss sichergestellt sein. Hilfen sind nur als öffentliche Beteiligung oder Belegschaftsbeteiligung zu gewähren, damit insbesondere Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen werden kann.
  • Für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (unabhängig von der Rechtsform) muss zwingend eine echte paritätische Mitbestimmung vorgeschrieben werden.
  • Als Alternative zu einer Zerschlagung von Unternehmen oder einem drastischen Arbeitsplatzabbau unterstützt die Bundesregierung Initiativen der Belegschaft zur Fortführung von Unternehmen bzw. von Unternehmensteilen in Belegschaftshand, wie zum Beispiel Genossenschaftsmodelle.
    Es sind Rechtsformen zu schaffen und zu fördern, die eine gemeinschaftlicheÜbernahme von Betrieben durch die Beschäftigten erleichtern.
  • Die Zahlung des Insolvenzgeldes wird von drei auf sechs Monate vor Beginn der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlängert. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Zukunftskonzept zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherstellung der Grundversorgung in ländlichen Gebieten zu entwickeln.