Solidarität mit den Schlecker-Verkäuferinnen

Beschluss Parteivorstand DIE LINKE.

Im Januar 2012 beantragte die Drogeriekette Schlecker die Einleitung eines Plan-Insolvenzverfahrens. Betroffen sind über 30.000 Beschäftigte in den Unternehmensteilen „Schlecker AS“, „Schlecker XL“, „Ihr Platz“ sowie dem OnlineHandel. Nach dem Plan des Insolvenzverwalters sollen alleine bei „Schlecker AS“ die Hälfte der Läden – 2.400 von 5.400 – geschlossen werden und nahezu 12.000 von insgesamt 25.000 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren.

Der Parteivorstand DIE LINKE erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch!

Zehntausende Verkäuferinnen haben über Jahrzehnte für „Schlecker“ unter miserablen Bedingungen und Löhnen gearbeitet. So wurde die Familie Schlecker reich. Mehr als zwei Milliarden Euro betrug das Vermögen noch vor wenigen Jahren.

Der Skandal besteht nicht nur darin, dass die Beschäftigen – ganz überwiegend Frauen – ausgenutzt und ausgebeutet wurden, sondern auch darin, dass der Unternehmer Schlecker mit selbstherrlichen Fehlentscheidungen das Unternehmen zugrundegerichtet und damit auch noch die berufliche Existenz der Beschäftigen hochgradig gefährdet hat.

Die bei Schlecker beschäftigten Frauen haben sich gegen Lohndrückerei, Schikanen und Bespitzelung gewehrt. Es muss aber auch Schluss damit sein, dass ein einsamer Patriarchat ein Unternehmen und Arbeitsplätze gegen die Wand fahren kann. Schlecker zeigt: Die Verfügungsgewalt von Unternehmern muss durch die Belegschaft kontrolliert, zurückgedrängt und auch ganz überwunden werden!

  • In Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, ihrer Gewerkschaft und den Kommunen ist ein Zukunftskonzept für das Unternehmen Schlecker zu entwickeln um die Filialen und Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte vollständig auf allen Ebenen und in allen Teilen des Unternehmens sowie für die ver.di-Tarifkommission sicherzustellen.
  • Für eine Modernisierung muss die Bundesregierung für eine Anschubfinanzierung in Form öffentlicher Bürgschaften oder Krediten sorgen. Diese Hilfen sind nur als öffentliche Beteiligung oder Belegschaftsbeteiligung zu gewähren, damit insbesondere Einfluss auf die Geschäftspolitik genommen werden kann. Dabei müssen die Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Anwendung des Flächentarifvertrages des Einzelhandels muss sichergestellt sein.
  • Die Bundesregierung muss Initiativen der Belegschaft zur Fortführung des Unternehmens in Belegschaftshand unterstützen. Es sind Rechtsformen zu schaffen und zu fördern, die die gemeinschaftliche Übernahme durch die Beschäftigten erleichtern wie zum Beispiel Genossenschaftsmodelle.