Tarifrunde Metall – ein Ende der Bescheidenheit ist angesagt! DIE LINKE. an der Seite der IG Metall

Gertrud Moll ist Landes- und Bundessprecherin der AG Betrieb und Gewerkschaft

von Gertrud Moll

Die IG Metall hat nach Diskussionen in den Betrieben ihre Tarifforderung für den Metall- und Elektrobereich mit 3,6 Millionen Beschäftigten aufgestellt. Der Vorstand empfiehlt eine Forderung von bis zu 6,5% bei 12 Monaten Laufzeit für die Zeit ab 1.4.2012. Daneben will die IG Metall die unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung zur Regel machen.  Weiter geht es um „faire Bedingungen in der Leiharbeit“.

Die IG Metall will gegenüber den Arbeitgebern der Metall- und Elektroindustrie durchsetzen, dass Betriebsräte, also die Interessenvertreter der Beschäftigten in den Firmen, mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Sie sollen darüber mitreden, ob, wo, wie lange und in welchem Umfang Leihbeschäftigte eingesetzt werden.
Die Forderung von 6,5% wird auch mit dem Nachholbedarf aus dem Jahr 2011 begründet, einem Jahr mit hohen Gewinnen und geringen Entgelterhöhungen. Die Forderung ist völlig gerechtfertigt, es hätten ruhig auch volle 6,5% und nicht nur „bis zu 6,5%“ sein dürfen, besonders wenn man auf die Betriebe schaut, die üblicherweise in den Arbeitskampf geführt werden – insbesondere den Automobilbereich und dort die Hochpreis-Autohersteller. Beim Vergleich mit den Forderungen von ver.di fällt auf, dass ver.di eine Strukturforderung zugunsten der unteren Entgeltgruppen gestellt hat, nicht aber die IG Metall – in fast allen Veröffentlichungen wird verschwiegen, dass das Thema an der Basis durchaus diskutiert, aber von der Führung abgelehnt wurde. Auf jeden Fall ist es dringend notwendig, dass die Kaufkraft in Deutschland wieder gestärkt und die Abhängigkeit von Exporten verringert wird!
Zu begrüßen ist die Forderung nach der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden. Anders als früher hat die Befristung ihrer Übernahme in den letzten Jahren stark um sich gegriffen, obwohl immer wieder von den bevorstehenden demographischen Problemen gesprochen wurde – was die Arbeitgeber nicht dazu bewogen hat, sich junge qualifizierte Beschäftigte zu sichern. Auch die Forderungen zur Leiharbeit sind voll zu unterstützen.

Mit erfreulicher Klarheit stellt die IG Metall in ihrem Infoservice fest: „Die IG Metall müsste nicht so hart mit Leiharbeitnehmern für sie kämpfen, wenn die Politik nicht jahrzehntelang schlecht bezahlte Leiharbeit und Heuern und Feuern tatkräftig gefördert hätte. Seit es die Hartz-Gesetze gibt, bestehen für Arbeitgeber, die Leiharbeiter einsetzen wollen, kaum mehr Barrieren. (…). Ende 1980 gab es nur 33 000 Leihbeschäftigte. 30 Jahre später, Ende 2010, waren es schon fast eine Million. (…)Wenn die Politik lauter große Steinbrocken in den Weg rollt, kann auch die beste Tarifpolitik sie nicht alle wegräumen. Die Politik muss sie selber wieder entfernen. Die IG Metall fordert Gesetze, die festlegen, dass Leiharbeitnehmer vom ersten Tag an die gleiche Bezahlung wie die Stammbeschäftigten erhalten. Außerdem soll die Einsatzzeit der Leihbeschäftigten in einem Betrieb wieder auf drei Monate beschränkt werden. Und drittens soll das Parlament wieder ein ‚Synchronisationsverbot‘ beschließen.“

Damals haben für die Hartz-Gesetze auch eine Reihe hauptamtlicher Gewerkschafter mit SPD-Bundestagsmandat gestimmt, gegen die Beschlüsse ihrer Gewerkschaften.
Freilich fragen sich viele GewerkschafterInnen, warum DGB, IGM und ver.di erst vor zwei Jahren die Tarifverträge mit den Leiharbeitgebern verlängert haben. Nur diese Tarifverträge stehen heute nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einer Gleichbezahlung von Leiharbeitnehmern im Weg, nachdem die „Christlichen“ Gewerkschaften nicht mehr als Gewerkschaften anerkannt sind. – Berücksichtigt werden muss auch die Lage der Beschäftigten mit Werkverträgen. Auf Werkverträge als Ersatz für Leiharbeit wird zunehmend ausgewichen, was den Beschäftigten wenig bringt.

Nun laufen im März Verhandlungen und im April Aktionen an. Viele jüngere MetallerInnen haben noch nie einen richtigen Tarifkampf erlebt. Die Belegschaften haben oft einen tiefen Strukturwandel durchgemacht: immer mehr ArbeitnehmerInnen gehören zum Angestellten-, immer weniger zum Arbeiterbereich. Es kann spannend werden. Einen Klotz am Bein bildet wie schon im Jahr 1984 der frühere § 116 (heute 146) im SGBIII, der Beschäftigte, die von Fernwirkungen eines Arbeitskampfs betroffen werden, ohne Schutz durch Kurzarbeitergeld dastehen lässt. Die Schröder-Regierung wollte dieses Kohl-Gesetz eigentlich korrigieren, hat es aber „vergessen“.

Es ist zu erwarten, dass die Arbeitgeber versuchen, mit einem relativ hohen Angebot einer Einmalzahlung ohne Dauerwirkung der IG Metall den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber die MetallerInnen werden sich durch so eine Taktik nicht hinters Licht führen lassen.