Ver.di: Ausgleichsabgabe anheben!
In Deutschland leben acht Mio. Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben es schwerer, einen guten Job zu finden: Viele Arbeitgeber halten sie für weniger leistungsfähig – und behinderungsgerechte Arbeitsplätze kosten Geld. Um diesen Nachteil wettzumachen, müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben. Wer das nicht tut, muss für jeden Arbeitsplatz und Monat bis zu 320 Euro bezahlen. Wer zumindest einen Teil der Beschäftigungsquote erfüllt, bezahlt weniger.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will diese so genannte Ausgleichsabgabe deutlich anheben – auf bis zu 720 Euro. Zu Recht! Denn wer sich weigert, Menschen mit Behinderung einzustellen, senkt seine Kosten und hat so Vorteile gegenüber gesetzestreu handelnden Unternehmen.
Die derzeitige, zu niedrige Ausgleichsabgabe kann diese Vorteile nicht wettmachen. Wer Menschen mit Schwerbehinderung ausschließt, darf davon nicht profitieren!
Eine höhere Ausgleichsabgabe wäre aber nur ein erster Schritt. Um die Jobchancen schwerbehinderter Menschen zu verbessern, fordert ver.di eine Beschäftigungsquote von sechs (statt fünf) Prozent. Zudem muss die vorsätzliche Nicht-Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen konsequenter als bisher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es ist also noch viel zu tun!