Verteilungswirkung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung

Günter Busch, ver.di-Landesbereichsleiter Gesundheit und Kirchen i.R.

Günter Busch hat die Beschlüsse der Bundesregierung bzgl. Klima analysiert: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass mal wieder „die Kleinen“ zahlen (qualitative Darstellung, für Quantifizierungen fehlen Daten).

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist verteilungspolitisch ein System von Steuererhöhungen durch Erhöhung von spezifischen Verbrauchssteuern, die nicht im allgemeinen Steuerhaushalt des Bundes landen, sondern die in einem separaten Steuerkonto geführt und zu einem geringen Teil an die Verbraucher zurückgegeben, zum größeren Teil in Anreizsysteme zur CO2 Reduzierung gesteckt und mit denen CO2 mindernde Infrastrukturinvestitionen getätigt werden.

Die CO2 Zertifikate auf Benzin, Diesel, Öl, Heizöl, Gas, Kohle und Braunkohle schlagen zunächst und direkt auf die Preise dieser Produkte durch und verteuern sie um einen bestimmten Prozentsatz. Die Steuerungswirkung soll dadurch erreicht werden, dass preiswertere Alternativen zu diesen verteuerten Produkten nachgefragt werden, die, weil ohne CO2 Bepreisung, weniger klimaschädliches CO2 ausstoßen. Wie hoch die Bepreisung ausfallen muss, um Steuerungswirkung zu erzielen, soll hier nicht weiter diskutiert werden.

In einem zweiten Schritt fließen die teureren Produkte als Vorprodukte in die Produktion von Gütern und Dienstleistungen ein. Je nachdem, wie hoch der fossile Energieanteil an den Produktkosten ist und inwieweit die erhöhten Produktionskosten am markt weitergegeben werden können, steigen die Preise. Es ist also in einem Zweitrundeneffekt mit einer allgemeinen Erhöhung des Preisniveaus zu rechnen.

Auf den Konsum schlagen auch die Erhöhung der Flugpreise und die zu erwartenden Mietpreissteigerungen durch Weitergabe von Kosten durch Gebäudedämmung und neue Heizsysteme durch.

Die direkten und indirekten Verbrauchssteuererhöhungen wirken sich je nach sozialer Lage unterschiedlich auf Konsumausgaben und Konsum aus: Bei den Niedrigverdienern, Armen, Hartz IV-Empfängern und Rentner mit niedrigen Renten betragen die die Konsumausgaben praktische 100% der jeweiligen Einkommen. Es wird nichts gespart. Dies betrifft etwa ein Drittel der Wohnbevölkerung in Deutschland. Steigen hier ohne Kompensation die Konsumausgaben insgesamt, z.B. durch Preissteigerungen oder sektorspezifisch z.B. durch höhere Energiekosten, muss an anderer Stelle gespart werden. Wegfall bestimmter Konsumausgaben bzw. Ausweichen auf preiswertere und ggf. qualitativ schlechtere Produkte wären die Folge.

Bei einem Einkommensniveau, dass eine Sparquote zulässt, kann entsprechend entspart werden, um den Verbrauchsstandart zu erhalten. Bei den Reicheren braucht sich gar nichts an den Konsumgewohnheiten zu ändern. Die Energiekostensteigerungen können locker weggesteckt werden.

Insgesamt ist mit einer Veränderung von Nachfrageströmen zu rechnen: In der Tendenz weniger Konsumausgaben und mehr Ausgaben in e-Mobilität und in Investitionen in Gebäudedämmung und andere Heizsysteme sowie in CO2 einsparende Infrastrukturmaßnahmen.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden in geringem Umfang an die Verbraucher zurückgegeben durch sinkende Strompreise, sinkende Bahnpreise und höhere Pendlerpauschale für Weitpendler.

Aus dem neuen Steuertopf werden vor allem die zusätzlichen Anreizsysteme finanziert:

  • Mehr e-Mobilität (Anschaffungsprämie, Ladeinfrastruktur)
  • Zuschüsse für Wärmeisolierung Gebäude
  • Zuschüsse für modernen Heizungsanlagen

Gebote sind im Klimapaket nur beim Verbot neuer Ölheizungen ab 2026 vorgesehen.

Faktisch findet eine Steuererhöhung statt, die in unterschiedlichem Ausmaß alle trifft, insbesondere aber:

  • Autofahrer – abhängig vom Spritverbrauch des KfZ und der gefahrenen Strecke
  • Bauern (Trecker, Landmaschinen)
  • Bewohner von Altbauwohnungen mit alten Heizungen und schlechter Wärmedämmung
  • Flugreisende, besonders bei Urlaubsflügen

Der Rückfluss dieser Steuern ist selektiv ausgestaltet. Es profitieren vor allem:

  • Bürger, die sich ein e-Auto leisten können und die nicht nur einen Gebrauchtwagen kaufen können
  • Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die eine neue Heizung und eine bessere Wärmedämmung finanzieren können
  • Eigentümer von Mietwohnungen, die mit hohen Zuschüssen bessere Heizungen und mehr Wärmedämmung einbauen lassen und die Kosten auf die Mieten umlegen können

Die Niedrigverdiener zahlen zwar die höheren Verbrauchssteuern, profitieren aber wenig von den Rückflüssen. Sie bezahlen für die Vorteile für die Besserverdienenden mit. Der Arbeitslose zahlt für das neue e-Auto des Besserverdienenden mit.

Um die sozial ungleiche Verteilungswirkung des Klimapakets zu verändern, wären zwei Wege denkbar:

  • Rückgabe der Zusatzsteuern durch eine Klimaprämie in Form einer für jeden einheitlichen Kopfpauschale. Dann müssten aber die zusätzlichen Ausgaben aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden, entweder durch Kreditaufnahme oder durch höhere Steuern der Reichen
  • Erhöhung der Einkommen der Niedriglöhner und Niedrigrentner durch Erhöhung der Mindestlöhne, Hartz IV-Sätze und Mindestrenten. Mindestlöhne beträfen die Primärverteilung, die anderen Erhöhungen beträfen wiederum Steuersystem und staatliche Kreditaufnahme.

Günter Busch,

Reutlingen 9.10.2019