Lücken des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes der Grünen-SPD-Landesregierung

Der folgenden Artikel ist dem Info des Gesamtpersonalrats (GPR) der Stadt Stuttgart „Zur Sache“ vom Dezember 2014 entnommen. Er zeigt deutlich eine der Lücken des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes der Grünen-SPD-Landesregierung auf: Die Zahl der Freistellungen für die Personalräte wurde erhöht, was sehr zu begrüßen ist, aber die Dienststellen, aus denen die freigestellten Personalräte stammen, bekommen nicht in voller Höhe Personal zum Ersatz. So auch in Stuttgart. Die Verwaltung wollte die Stellen der zusätzlich freigestellten Personalräte nicht ersetzen. Die Fraktionen LINKE-SÖS-Grüne und SPD erreichten einen Kompromiss – siehe unten – aber keine volle Nachbesetzung. Dieses Gesetz bedarf dringend der Nachbesserung!

Der Gemeinderat hat die von Referat AK geplante Nichtbesetzung der zusätzlichen Freistellungen der Örtlichen Personalräte nicht akzeptiert. Mit eindeutigen Plädoyers einiger Fraktionen wurde dem Plan der Verwaltung, auf Arbeitsverdichtung statt Stellenschaffung zu setzen, eine Absage erteilt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 mit einer Kompromisslösung eine weitgehende Nachbesetzung der Personalratsfreistellungen beschlossen. Demnach werden nun von insgesamt 14,6 benötigten Stellen 10,275 Stellen nachbesetzt.

Entsprechend der Beschlussvorlage von Referat AK (GRDrs 671/2014) werden die 3 zusätzlichen Freistellungen der Mitglieder des Gesamtpersonalrats in den jeweiligen Ämtern nachbesetzt.

Für die Örtlichen Personalräte (ÖPR) sah diese Vorlage lediglich eine Nachbesetzung der Stellen vor, wie sie nach dem alten Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) vorgesehen waren. Durch die verbesserte Freistellungsregelung des neuen LPVG, entstand bei den ÖPR’s ämterübergreifend ein Stellenmehrbedarf von 11,6 Stellen. Der Kompromissvorschlag, welcher von der Gemeinderatsfraktion der Grünen vorgeschlagen wurde, beinhaltet nun eine Nachbesetzung von 7,275 der benötigten Stellen.

Dem engagierten Auftreten der Fraktionen SPD und SÖS-Linke-PluS ist es zu verdanken,dass nicht nur die wertvolle Arbeit der Personalräte herausgestellt wurde. Sie haben mit ihrer klaren Haltung auch die Interessen der Beschäftigten vertreten und die volle Nachbesetzung der Stellen gefordert. Jeglichem Ansinnen auf Arbeitsverdichtung zu setzen wurde eine Absage erteilt.

Für die vollständige Nachbesetzung haben sich auch die FDP und die Freien Wähler entschieden. Lediglich die CDU wollte dem Verwaltungsvorschlag folgen, dass eine Nachbesetzung aus finanziellen Gründen abzulehnen und deshalb die zusätzliche Arbeit von den Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Arbeitsbereiche durch Arbeitsverdichtung zu erbringen sei.

Scharfe Kritik richtete die CDU an die Landesregierung als Gesetzgeber, da das Gesetz als kostenneutral ausgewiesen wurde. Dieser Kritik schloss sich auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn an.

Wie nun dieser Kompromiss in den Ämtern umgesetzt werden kann, wird vor Ort mit den zuständigen Personalvertretungen geklärt werden müssen.

Der GPR wird sich auch weiterhin für die Nachbesetzung der verbliebenen 4,325 Stellen einsetzen. Die nächste Möglichkeit diese Stellen zu schaffen sind die Stellenplanberatungen im Herbst 2015 zum Doppelhaushalt 2016/2017.