1. Mai 2022 – Löhne rauf, Preise runter! Aufrüstung stoppen!

Nach Corona sind wir mit dem völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands gegen die ukrainische Bevölkerung konfrontiert.
Es kann keinen Zweifel daran geben, dass dieser Angriffskrieg
zu verurteilen und das Selbstverteidigungsrecht der ukrainischen Bevölkerung anzuerkennen ist.
Es darf aber ebenso wenig Zweifel darangeben, dass wir uns dagegen stellen die Folgenund Kriegskosten dieser Katastrophe in Deutschland auf den Rücken der Bevölkerung abzuwälzen, während bei Mineralölkonzernen und Rüstungslobbyisten die Kassen klingeln. Wenn der CDU- Vorsitzende und Wirtschaftslobbyist
Friedrich Merz davon spricht, dass wir „wahrscheinlich den Höhepunkt unseres Wohlstands hinter uns“ haben, meint er nicht sich.

 

Unsere drei zentralen Forderungen:

Löhne rauf
Realeinkommensverluste für die große Masse der Bevölkerung sind in vollem Gange und greifen besorgniserregend um sich. Das gilt insbesondere für untere und mittlere Einkommen. Für viele werden die Einschnitte zunehmend zur Existenzfrage. Deshalb: Streiten wir gemeinsam für kraftvolle Tarifrunden und gehen auch mit Mut in die Auseinandersetzung. Bestärken wir die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Büros aktiv für höhere Löhne zu streiten und streiken.

Preise runter
Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist nicht ausreichend. Rentner*innen sind nicht berücksichtigt. Vor allem aber reicht das Paket nicht aus, wenn die Preissteigerungen wei-
ter anhalten. Die Bundes
regierung muss Fonds und Unternehmen, die mit Preisen spekulieren oder Extragewinne einstreichen, das Handwerk legen und zur Kasse bitten. Allein
in Deutschland erzielt die Mineralölbranche einen zusätzlichen Krisenprofit von täglich 100 Millionen Euro (Greenpeace). Richtig und sozial gerecht wäre es, Extra- und Spekulationsgewinne abzuschöpfen und Haushalte mit einem Gaspreis- deckel für den Grundverbrauch zu schützen.

Aufrüstungsprogramm stoppen
Es ist ein Wahnsinn, dass die „Zeitenwende“ dafür genutzt werden soll, einen Rüstungsetat von 100 Milliarden Euro in das Grundgesetz zuschreiben und zugleich mit dem Nato-2%-Ziel, die Rüstungsausgaben von 50 auf 70 Milliarden Euro jährlich zu steigern. Dagegen braucht es entschiedenen Widerstand. Wir
brauchen keinen neuen Rüstungswettlauf, die Milliarden Euro sind viel sinnvoller an anderer Stelle aufgehoben: Für unsere Kinder und die Schüler*innen, für die Pflegekräfte, unsere soziale Sicherung, ein ökologisches Umsteuern der Wirtschaft und vieles mehr.
Für die Grundgesetzänderung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt. Dafür haben sich die Parteiführungen von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP verabredet. Wir erwarten insbesondere von den Abgeordneten der SPD und den Grünen, diesen Wahnsinn nicht mitzumachen.
Unterzeichnen und verbreiten wir den Appel gegen Aufrüstung und machen Druck auf die Bundestagsabgeordneten, die Aufrüstung nicht ins Grundgesetz zu schreiben:
www.derAppell.de

Streiten wir in den Betrieben und Verwaltungen, in der Dienstleistungsbranche, der Daseinsvorsorge und in der Industrie mit den Kolleg*innen für eine offensive Gewerkschaftspolitik, die nicht vor dem Konflikt zurückschreckt und deutliche Lohnerhöhungen durchsetzt.

 

Aufruf zum 1. Mai 2022




Neues Arbeitsheft der Otto-Brenner-Stiftung zur Wirtschafts- und Sozialpolitik der AfD

+++ aktuelle Studien +++ soeben erschienen +++

Analyse der Wirtschafts- und Sozialpolitik der AfD

Trotz verstärkter „sozialer“ Rhetorik bleibt die AfD in ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Ausrichtung und ihrer konkreten parlamentarischen Arbeit im Bundestag fest in neoliberalen Mustern verhaftet. In der OBS-Studie wurden alle Anträge, Gesetzesentwürfe und Redebeiträge der AfD-Fraktion im Bundestag zu wirtschafts- und sozialpolitischen Themen zwischen 2017 und Ende 2020 ausgewertet. Die Analyse umfasst darüber hinaus programmatische Texte der Partei und ihre Aktivitäten in Fachausschüssen des Parlamentes. Auch mit Blick auf Absichten der AfD, bei den kommenden Betriebsratswahlen stärker Fuß zu fassen, fällt der Befund eindeutig aus: Die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen, speziell von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, werden von der AfD „links“ liegen gelassen.

„Soziale Rhetorik, neoliberale Praxis. Eine Analyse der Wirtschafts- und Sozialpolitik der AfD“, AP 52 der OBS, Frankfurt/Main 2021

Für den Download (pdf-Datei, 68 Seiten): KLICK




Susanne Ferschl MdB: Einschätzung des Koalitionsvertrages

Die AmpelParteien haben ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Wir haben uns eine Auswahl der wichtigsten Themen für die Arbeitswelt für Euch näher angeschaut. Im Folgenden sind einzelne Punkte aus dem Koalitionsvertrag detailliert aufgeführt und
eingeschätzt. Bei Fragen und Rückmeldung sind mein Team und ich jederzeit gern für euch da.

Arbeitszeit

Die Ampel will „flexiblere Arbeitszeitmodelle“ ermöglichen und eine sogenannte
„Experimentierklausel“ einführen. Durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen soll eine
Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit über die bisherigen 8 Stunden hinaus ermöglicht werden. Dadurch werden die Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes teilweise abgebaut.
Denkbar ist aber auch, dass die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen verkürzt werden sollen. Diese hatte die
FDPFraktion im Bundestag gefordert . Im Sondierungspapier war sogar noch vorgesehen, dass eine Überschreitung der
Tageshöchstarbeitszeit durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden könnte. Dadurch
wären Betriebsräte erheblich unter Druck geraten. Aber auch jetzt werden Arbeitgeber
Gewerkschaften regelmäßig dazu auffordern in Tarifverträgen Klauseln zur Öffnung des
Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen. Und das, obwohl bekannt ist, dass ausufernde
Arbeitszeiten
erhebliche gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten bedeuten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung aus dem Mai 2019 wollen
SPD, GRÜNE und FDP weiter nur prüfen. So hat es auch schon die Große Koalition gehalten und ist zu keinem Ergebnis gekommen, obwohl
einschlägige Gutachten einen klaren Anpassungsbedarf für das deutsche Arbeitsrecht sahen . Der geplante Prüfauftrag soll wohl die Umsetzung auf den SanktNimmerleinstag verschieben. Gerade bei einer geplanten Ausweitung der Arbeitszeiten wäre eine verpflichtende Dokumentation der täglichen Arbeitszeit umso wichtiger. Hier ist von der Ampel jedoch nichts zu erwarten.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro erhöht. Das ist ein sehr wichtiger Schritt der dazu beitragen wird, den Niedriglohnbereich entscheidend zu verkleinern und das Tarifsystem nach unten hin zu stabilisieren. Zehn Millionen Beschäftigte profitieren direkt von dieser Anhebung. Eine langjährige Forderung der LINKEN wird damit umgesetzt.
Wichtig wäre es jedoch gewesen gleichzeitig eine Reform der Mindestlohnkommission zu
unternehmen. Sonst droht sich der Mindestlohn wieder von der allgemeinen Tarifentwicklung abzukoppeln.
Außerdem finden sich keine Pläne, um die Umgehung des Mindestlohns effektiver durch Kontrollen zu verhindern. Im Interesse der Beschäftigten wäre dies fast so wichtig, wie die Erhöhung an sich. Die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit untersteht den nun bald dem FDP geführten Finanzministerium. Das lässt nichts Gutes ahnen.

Minjobs

Wo die Ampel auf der einen Seite Lohnarbeit mit der Mindestlohnerhöhung aufwertet, trägt sie auf der anderen Seite zur weiteren Prekarisierung bei. Die MinijobGrenze soll auf 520 Euro heraufgesetzt und auf 10 Stunden pro Woche dynamisiert werden. Das bedeutet, dass sich die MinijobGrenze jeweils den Mindestlohnerhöhungen anpassen wird eine langjährige Forderung der FDP. Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei den Minijobs sowie Dynamisierung wird im Übrigen auch von der AfD befürwortet während viele wissenschaftliche und gewerkschaftliche Sachverständiger eine Ausweitung von Minjobs kritisieren . Nicht nur in der CoronaPandemie, sondern auch in Bezug auf die Rente ist uns allen deutlich geworden, wie wichtig eine sozialversicherungspflichtige Absicherung für alle Beschäftigten ist. Eine aktuelle Studie des IAB hat gezeigt, dass Minijobs eben keine Brücke in den Arbeitsmarkt sind, sondern in erheblichem Umfang sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Anstatt für mehr abgesicherte Arbeit zu sorgen, zementiert die Ampel für viele ihre prekäre Beschäftigung und weitet diesen Bereich sogar noch aus. Diese Entscheidung ist gleichstellungs sowie arbeits und sozialpolitisch ein fatales Signal erst Recht inmitten der aktuell tobenden vierten CoronaWelle, in der erneut tausende Minijobbende ohne Anspruch auf Kurzarbeiter oder Arbeitslosengeld als erstes ihre Jobs verlieren werden, darunter viele Frauen.

Befristung

Sachgrundlose Befristungen wollen die AmpelKoalitionäre beim Bund als Arbeitgeber
eindämmen, um „Schritt für Schritt“ mit gutem Beispiel voranzugehen. In der Privatwirtschaft darf weiter sachgrundlos befristet werden aber nur für sechs Jahre, um Kettenbefristungen zu vermeiden. Um Unternehmen nicht zu verschrecken, werden vorauseilend Ausnahmen für diese Höchstdauer angekündigt.
In der vergangenen GroKoLegislaturperiode wurde stets auf die CDU/ CSU als Grund verwiesen, warum die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung nicht umgesetzt wurde. Warum nun aber im AmpelKoalitionsvertrag nicht einmal mehr das Ziel der Einschränkung enthalten ist, bleibt das Geheimnis der Kanzlerpartei SPD. DIE LINKE fordert seit Langem die Abschaffung sachgrundloser Befristung, die als Disziplinierungsinstrument für abhängig Beschäftigte genutzt wird, Belegschaften spaltet und Lebensplanung erschwert.

Tarifbindung

Die vorgesehene Möglichkeit, über Tarifverträge Ausweitungen der täglichen Höchstarbeitszeit zu erwirken, machen Tarifverträge auch für Unternehmen reizvoll. Schließlich können somit qua Tarifvertrag gesetzliche Regelungen unterlaufen werden. Im
Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ist das gängige Praxis der gesetzliche Grundsatz
gleicher Bezahlung sowie die Höchstüberlassungsdauer werden so unterlaufen. Das Prinzip eines Tarifvertrages, nämlich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen, die
Arbeitsbedingungen in einem Betrieb oder einer Branche zu verbessern, wird so in das
Gegenteil verkehrt. Ob auf diese Weise Beschäftigtenrechte und Gewerkschaften gestärkt
werden, ist mehr als zweifelhaft. Statt das Prinzip Tarifvertrag zu schleifen, wäre eine
Erleichterung der
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen der bessere Weg
gewesen, um das Ziel einer höheren Tarifbindung zu erreichen.
Gut an der Ampelvereinbarung ist, dass bei der Auftragsvergabe des Bundes künftig eine
Bezahlung nach Tarif ausschlaggebend sein soll. Wenngleich kritisch zu beobachten gilt, was genau unter einer „Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung“ zu verstehen ist?

Mitbestimmung

Die SPD und die GRÜNEN waren mit teilweise vielversprechenden Forderungen für die
betriebliche Mitbestimmung in den Wahlkampf gegangen. Leider ist davon kaum etwas
übriggeblieben. Am aufsehenerregendsten ist wohl, das Behinderung von Betriebsräten und BRWahlen nun ein Offizialdelikt werden soll. Das bedeutet, dass Staatsanwaltschaften diese Straftaten von Amtswegen verfolgen müssen. Nun können auch NGOs und Privatpersonen eine entsprechende Anzeige stellen. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich dadurch kaum etwas an der mangelnden Strafverfolgung in diesem Bereich ändern wird. Bestehende Staatsanwaltschaften arbeiten zu ganz anderen Bereichen und können Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht mal eben so mitmachen. Die LINKE fordert deswegen schon seit Jahren
Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Ohne diese werden wir keine substantielle Eindämmung von BetriebsratsBashing sehen. Eine weitere geplante Neuerung ist die Möglichkeit die BRWahlen online durchzuführen. Wir sind sehr kritisch demgegenüber, denn die Integrität der Wahlen ist von großer Bedeutung.
Gerade in großen Betrieben kann eine Betriebsratswahl viel Arbeit machen. Aktuell können Wahlvorstände dies wieder aus erster Hand bestätigen. Aber Betriebsräte haben auch für die Betriebe in denen sie gewählt werden eine große Bedeutung. Wahlen und die Stimmabgabe sind ein zentrales Ritual unserer demokratischen Gesellschaft. So lange auch die Bundestagswahlen, aus guten Gründen, nicht online stattfinden, gibt es keinen Anlass dies im Betrieb zu tun.
Weitere Reformen am Betriebsverfassungsgesetz sind wohl geplant. Der Koalitionsvertrag spricht von einer Evaluation des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Die SPD und die GRÜNEN haben hier durchaus sinnvolle Forderungen, wie ein volles Mitbestimmungsrecht bei Berufsbildung oder die Mitbestimmung auch bei der Einführung von mobiler Arbeit. Da im Koalitionsvertrag nichts dergleichen festgeschrieben ist, können wir hier auch nichts erwarten.

Homeoffice

Beim Homeoffice stellt die Ampel die Interessen der Beschäftigten leider nicht vorne an. Der Koalitionsvertrag schreibt fest, dass für Homeoffice nicht dasselbe Schutzniveau wie für die in der Arbeitsstättenverordnung geregelte Telearbeit gelten soll. Anstatt den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen, für eine gesundheitsgereichte Ausstattung zu sorgen, soll es bei Information und Beratung bleiben. Für Gute Arbeit im Homeoffice braucht es jedoch mehr. Andererseits sollen Beschäftigte auch kein Recht auf das Homeoffice haben, sondern nur einen „Erörterungsanspruch“. Wenn Beschäftigte damit weit häufiger ins Homeoffice geschickt werden, als das sie sich selbst für das Homeoffice entscheiden, wäre es richtig, den Arbeitgeber für die Ausgestaltung des Homeoffices verantwortlich zu machen. Genau das wird jedoch nicht passieren. Wie schon bei der Frage der Arbeitszeit erscheinen die Pläne der AmpelKoalition so, als würden sie den Wünschen der Beschäftigten folgen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Bei näherem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass vor allem die Interessen der Unternehmen im Vordergrund stehen.

Soziale Sicherungssysteme

Vollends enttäuschend ist das Schweigen über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme und die Zementierung falscher Vergangenheitspfade in die Zukunft: Die Beibehaltung der ZweiKlassenMedizin sowie der Regelaltersgrenze von 67 Jahren und des Rentenniveaus von 48 Prozent in der Rente. Leistungsverbesserungen bei der Rente wird es mit rotgrüngelb nicht geben nein, es wird sogar ein Paradigmenwechsel durch einen teilweisen Einstieg in den Kapitalmarkt geben, dies lehnen wir strikt ab. Der Umbau der Kranken und Rentenversicherung in eine Bürger bzw. Erwerbstätigenversicherung, in die alle Berufsgruppen einbezogen werden, so wie es SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen hatten, ist gänzlich den marktradikalen Plänen der FDP zum Opfer gefallen.
Die
Arbeitslosenversicherung ächzt unter den Lasten der CoronaPandemie. Es steht zu
befürchten, dass die notwendigen und sinnvollen Steuerzuschüsse spätestens ab 2023,
wenn die Schuldenbremse wieder in Kraft tritt, mit Kürzungen in den Leistungen refinanziert werden, die dann die Beschäftigten alleine zu tragen haben.
Statt drohendem Kürzungshammer oder Beibehaltung des Status Quo, sind Leistungsverbesserungen notwendig, überfällig und auch finanzierbar durch den Umstieg auf solidarisch finanzierte Versicherungssysteme. Notwendig ist eine Abkehr von der Zwei
KlassenMedizin zugunsten einer
Solidarischen Gesundheits und Pflegeversicherung und
eine Überführung der Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung.

Resümee

Der Koalitionsvertrag beschreibt die Absichten von SPD, GRÜNE und FDP für die kommenden vier Jahre. Ob alle Pläne auch genauso umgesetzt werden, ist noch nicht klar. Dies hängt auch entscheidend vom politischen Klima ab, das zu dieser Zeit herrschen wird. Es ist an uns im Parlament und allen Kolleg*innen in den Gewerkschaften und Betrieben dazu beizutragen, dieses Klima mitzugestalten. Unsere Kritik an den geplanten Änderungen und unsere Forderungen nach Verbesserungen müssen laut genug sein. Dann können wir es schaffen, auch die nächsten vier Jahre aus der Opposition mitzugestalten. Klar ist aber: Statt kleiner Korrekturen an einigen Stellen und großen Rückschritten an anderen, sind mutige große Reformen für gute Arbeit, mehr soziale Sicherheit und gesellschaftliche Solidarität notwendig. Die angekündigten AmpelMaßnahmen sind dafür leider nicht ausreichend. Das zeigt umso deutlicher: Eine starke, geeinte LINKE als soziales Korrektiv und Stimme der abhängig Beschäftigten im Bundestag ist weiterhin nötig. Wir machen im Parlament und auf der Straße weiter Druck für mehr soziale Gerechtigkeit.

Solidarische Grüße Susanne Ferschl




kontext-Wochenzeitung: Tarifflucht bei K&U – Warnstreiktage . . .

Ebenfalls vor Ort: Jessica Tatti MdB von der Linken

3.000 Frauen
(Den ganzen Artikel lesen: KLICK)

Ein Artikel von Gesa von Leesen

Edeka Südwest macht gute Geschäfte in der Pandemie. Doch ihre Bäckereikette K&U will sie an ihre Einzelhändler abgeben. Ohne Tarifvertrag. Dagegen wehren sich die K&Ulerinnen. Und das ist unter Coronabedingungen nicht eben einfach.

Ab 10,80 Euro pro Stunde

Nach dem Tarifvertrag von K&U, der gerade neu verhandelt wird, verdienen ungelernte VerkäuferInnen in Vollzeit im ersten Jahr 1.777 Euro brutto, das ist ein Stundenlohn von 10,80 Euro. Der Lohn steigt mit Betriebszugehörigkeit bis zum sechsten Jahr auf 2.000 Euro (12,16 Euro pro Stunde). Gelernte VerkäuferInnen fangen bei 2.109 Euro (12,82) an, ab dem dritten Jahr gibt’s 2.292 Euro (13,93), dann ist Schluss. Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland beträgt 9,50 Euro pro Stunde.

Gesa von Leesen

Weiterer Artikel zum Thema in der „Jungen Welt“: KLICK




Ein „MUSS“-Artikel in der JW zum Thema Pflegenotstand

Das ganze Desaster vor allem in der Altenpflege wird in diesem Artikel hervorragend aufgearbeitet. Beachtenswert ist vor allem, dass es der Gesundheitsminister Jens Spahn gewesen sein könnte, der auf die Caritas einwirkte, den ausgehandelten Tarifvertrag nicht übernehmen zu wollen, und damit die Allgemeinverbindlichkeit zu sabotieren. Wenn dem aber so wäre, dann steckt da dahinter der Unwille der CDU, das Desaster aufzulösen. Spahn ahnt, dass das nur bezahlbar sein kann durch massive Steuerzuschüsse ins System oder durch eine Beitragserhöhung im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung: Aus Sicht der „MIT“ in der CDU käme das einer Lohnerhöhung gleich. Denn es gilt das Dogma: Die so genannten Lohnnebenkosten dürfen 20% nicht überschreiten. Und den auf Arbeitnehmer abgewälzten Zusatzbeitrag zu erhöhen, getraut sich – nicht nur in einem Superwahljahr – wohl eher niemand.

Den ganzen Artikel gibt es hier: KLICK




Berufskrankheit Corona: mehr als vier von zehn Fällen nicht anerkannt

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen Nr. 243 bis 246 von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

 

Zusammenfassung:

Mehr als vier von zehn der angezeigten Corona-Berufskrankheiten-Fälle werden nicht anerkannt. Zwei Drittel der angezeigten Corona-Berufskrankheiten-Fälle und sieben von zehn Anerkennungen entfielen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW). Außer bei BGW, der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und den Unfallkassen der Länder liegt die Anerkennungsquote niedriger als 15 Prozent.

Zwei von drei gemeldeten Corona-Arbeitsunfällen werden nicht anerkennt. Die meisten gemeldeten Corona-Arbeitsunfälle entfielen auf die Unfallkassen der Länder, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Es wurden um mehr als ein Drittel weniger Corona-Arbeitsunfälle gemeldet als Corona-Berufskrankheiten angezeigt. Die Anerkennungsquote von Corona-Arbeitsunfällen ist niedriger als die von Corona-Berufskrankheiten.

Die Bundesregierung erklärt, dass die Berufskrankheit (BK) Nr. 3101 „Infektionskrankheiten“ Erkrankungen durch Covid-19 einschließt. Diese BK setze voraus, dass der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt sei. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales habe geprüft, ob nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand weitere Tätigkeiten außerhalb der in der BK Nr. 3101 genannten ein vergleichbar hohes Infektionsrisiko aufwiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich keine anderen Tätigkeiten identifizieren, für die sich wissenschaftlich belastbar ein vergleichbar hohes Covid-19-Erkrankungsrisiko zeige. Gefragt wurde vor dem Hintergrund von Daten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), wonach Beschäftigte in Erziehungsberufen durchschnittlich die höchste Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund einer Corona-Diagnose aufweisen

Befragt danach, was die Bundesregierung unternimmt, um Beschäftigte  die sich bei oder auf dem Weg zur Arbeit mit Corona infizieren, über ihr Recht auf Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung aufzuklären, verweist diese auf Internet-Seiten, auf denen sich Betroffen informieren können. Die Frage wurde gestellt vor dem Hintergrund der Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) wonach es wichtig sei, Corona-Infektionen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, da die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernehme, bei geminderter Erwerbsfähigkeit, beispielsweise durch schwere Verläufe oder Spätfolgen, ggf. auch eine Rente bezahle – im Todesfall auch für Hinterbliebene, sowie die Leistungen zur Rehabilitation bei der gesetzlichen Unfallversicherung umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung, seien, insbesondere in Hinblick auf finanzielle Entschädigungsleistungen.

 

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit für DIE LINKE im Bundestag:

 

„Jeder, der bei seiner Arbeit an Corona erkrankt, hat das Recht von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt zu werden. Doch viele Betroffene werden abgeblockt, damit die Arbeitgeberbeiträge niedrig bleiben. Dabei gibt es eine Entschädigung nur von der gesetzlichen Unfallversicherung und nicht bei der Krankenkasse. Auch die Reha-Leistungen sind hier viel besser. Gerade weil viele Corona-Erkrankte unter krassen Langzeitfolgen leiden, brauchen sie die beste Behandlung. Deshalb muss Corona für alle Berufsgruppen als Berufskrankheit anerkannt werden. Riskieren Arbeitgeber die Gesundheit der Beschäftigten, müssen sie auch für die Folgekosten aufkommen. Der Umweg über den Arbeitsunfall ist doch eine Nullnummer. Kaum jemand weiß davon, viele Arbeitgeber wehren ab und die Anerkennungshürden sind viel zu hoch. Die Bundesregierung hat dafür zu sorgen, dass alle Betroffene ihre Rechte kennen. Deshalb brauchen wir unabhängige Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten in allen Bundesländern, wie es sie in Hamburg, Bremen und Berlin schon gibt. “

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Befragt danach, ob auch Corona-Erkrankungen auch für Beschäftigte anderer Berufszweige, als „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium“ als Berufskrankheit anerkannt werden, antwortet die Bundesregierung (s. Frage 243):
    • Die Berufskrankheit (BK) Nr. 3101 „Infektionskrankheiten“ schließt auch eine Erkrankung durch Covid-19 ein. Diese BK setzt voraus, dass der Versicherte „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.
    • Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat geprüft, ob nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand weitere Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche außerhalb der bereits in der BK Nr. 3101 genannten ein vergleichbar hohes Infektionsrisiko aufweisen:
      • Seiner Prüfung hat der ÄSVB die aktuelle epidemiologische Literatur sowie Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Häufigkeit von Covid-19-Erkrankungen zugrunde gelegt.
      • Im Ergebnis haben die bisherigen Untersuchungen das deutlich erhöhte Covid-19-Erkrankungsrisiko bei Beschäftigten im Gesundheitswesen bestätigt;
      • jedoch lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine anderen Tätigkeiten identifizieren, für die sich konsistent und wissenschaftlich belastbar ein vergleichbar hohes Covid-19-Erkrankungsrisiko gezeigt hat.
    • Gefragt wurde vor dem Hintergrund von Daten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), wonach Beschäftigte in Erziehungsberufen durchschnittlich die höchste Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen auf Grund einer Corona-Diagnose aufweisen (vgl. Analyse AOK: https://www.aok.de/fk/aktuelles/erzieher-besondersoft-wegen-covid-19-krankgeschrieben/).
  • Befragt danach, was die Bundesregierung unternimmt, um Beschäftigte die sich bei oder auf dem Weg zur Arbeit mit Corona infizieren, über ihr Recht auf Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung aufzuklären, verweist diese auf Internet-Seiten, auf denen sich Betroffen informieren können (s. Frage 244):
    • Der Spitzenverband der gewerblichen Unfallversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), informiert auf ihrer Homepage ausführlich über alle mit dem Thema Covid-19 zusammenhängenden Fragen mit allgemeinen Ausführungen und einer umfangreichen FAQ Sammlung, die sich an Betriebe und Beschäftigte richten. Hier wird ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Anerkennung als Wegeunfall hingewiesen (https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp).
    • Darüber hinaus werden auf die Sonderseiten und Informationen der einzelnen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verlinkt (https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp).
    • Die Frage wurde gestellt vor dem Hintergrund der Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbunds – DGB (vgl. https://www.dgb.de/themen/++co++4a38ec78-3df7-11eb-8d02-001a4a160123), wonach es wichtig sei, Corona-Infektionen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, da die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernehme, bei geminderter Erwerbsfähigkeit, beispielsweise durch schwere Verläufe oder Spätfolgen, ggf. auch eine Rente bezahle – im Todesfall auch für Hinterbliebene, sowie die Leistungen zur Rehabilitation bei der gesetzlichen Unfallversicherung umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung, seien, insbesondere in Hinblick auf finanzielle Entschädigungsleistungen.
  • Berufskrankheiten Covid-19, Zahl der BK Verdachtsanzeigen, der Anerkennungen und der Anerkennungsquote zum Stichtag bis 31. Januar 2021 (s. Fragen 245 u. 246):
Unfallversicherungsträger Anzeigen Anerkennungen Anerkennungsquote
BG RCI 11 0 0
BGHM 6 0 0
BG ETEM 8 0 0
BG BAU 291 10 3,44 %
BGN 41 1 2,44 %
BGHW 2 1 50 %
BG Verkehr 20 0 0 %
VBG 334 45 13,47 %
BGW 32.743 19.386 59,21 %
Unfallkassen 15.968 8.386 52,52 %
Gesamt 49.424 27.789 56,23 %
  • Mehr als die Hälfte (56,23 %) der angezeigten Berufskrankheiten-Fälle aufgrund von Corona werden anerkannt, mehr als vier von zehn werden nicht anerkannt (43,77 %)
  • Zwei Drittel der angezeigten Corona-Berufskrankheiten (66,25 %) und sieben von zehn Anerkennungen (69,76 %) entfielen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW),
  • Außer bei BGW, der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und den Unfallkassen der Länder liegt die Anerkennungsquote niedriger als 15 %.
  • Covid-19 als Arbeitsunfall, Zahl der Unfallmeldungen, der Anerkennungen und der Anerkennungsquote zum Stichtag bis 31. Januar 2021 (s. Fragen 245 u. 246):
Unfallversicherungsträger Meldungen Anerkennungen Ø
BG RCI 15 0 0 %
BGHM 182 40 21,98 %
BG ETEM 125 5 4 %
BG BAU 33 0 0 %
BGN 3.729 588 15,77 %
BGHW 334 2 0,6 %
BG Verkehr 51 21 41,18 %
VBG 583 17             2,92 %
BGW 4 4 100 %
Unfallkassen 8.310 3.863 46,49 %
Gesamt 13.366 4.540 33,97 %

 

  • Jeder dritte gemeldete Corona-Arbeitsunfall wird anerkennt (33,97 %), jeder siebte wird nicht anerkannt (66,03 %)
  • Der meisten gemeldeten Corona-Arbeitsunfälle entfielen mit 8.310 (62,17 % von gesamt) auf die Unfallkassen der Länder, mit 3.729 (27,9 % von gesamt) auf die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und mit 583 (4,36 % von gesamt) auf die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG),
  • Es wurden um mehr als ein Drittel weniger (27,04 %) Corona-Arbeitsunfälle gemeldet als Corona-Berufskrankheiten angezeigt (13.366 zu 49.424),
  • Die Anerkennungsquote von Corona-Arbeitsunfällen (33,97 %) ist niedriger als die von Corona-Berufskrankheiten (56,23 %)



Ver.di: Ausgleichsabgabe anheben!

In Deutschland leben acht Mio. Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben es schwerer, einen guten Job zu finden: Viele Arbeitgeber halten sie für weniger leistungsfähig – und behinderungsgerechte Arbeitsplätze kosten Geld. Um diesen Nachteil wettzumachen, müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben. Wer das nicht tut, muss für jeden Arbeitsplatz und Monat bis zu 320 Euro bezahlen. Wer zumindest einen Teil der Beschäftigungsquote erfüllt, bezahlt weniger.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will diese so genannte Ausgleichsabgabe deutlich anheben – auf bis zu 720 Euro. Zu Recht! Denn wer sich weigert, Menschen mit Behinderung einzustellen, senkt seine Kosten und hat so Vorteile gegenüber gesetzestreu handelnden Unternehmen.

Die derzeitige, zu niedrige Ausgleichsabgabe kann diese Vorteile nicht wettmachen. Wer Menschen mit Schwerbehinderung ausschließt, darf davon nicht profitieren!

Eine höhere Ausgleichsabgabe wäre aber nur ein erster Schritt. Um die Jobchancen schwerbehinderter Menschen zu verbessern, fordert ver.di eine Beschäftigungsquote von sechs (statt fünf) Prozent. Zudem muss die vorsätzliche Nicht-Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen konsequenter als bisher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es ist also noch viel zu tun!




Gesprächskreis Automobil mit Bernd am Dienstag!




Öffentliche Auftragsvergabe: Neue Chancen für soziale Kriterien und Tariftreue – gerade auch in Krisenzeiten?

Veranstaltungsdokumentation

Wir machen darauf aufmerksam, weil hier eine der brisantesten Schnittstellen zwischen Kommunalpolitik und gewerkschaftlicher Tarifpolitik angesprochen ist . . .

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Friedrich-Ebert-Stiftung nehmen seit 2017 im Rahmen einer Fachtagung regelmäßig die Situation der sozialen Kriterien und Tariftreue in der Auftragsvergabe unter die Lupe. In diesem Jahr fand die Tagung aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Format in 3 Teilen stattfinden. Das erste Online-Format fand am 16. Juni 2020 statt – und gab einen Überblick über die aktuelle Situation im Bund und den Ländern. Am 4. September 2020 wurde u. a. über das novellierte Berliner Vergabegesetz diskutiert. Im letzten Teil am 22. September 2020 betrachteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Vergabe in der IT-Branche und beim ÖPNV/SPNV.

Zur Dokumentation KLICK




Mobilität der Zukunft am Automobilstandort Baden-Württemberg: Viele arbeiten dran. Deshalb wird es viele Veranstaltungen geben. Es geht schon los.

Aus vielen Veranstaltungen muss sich zuletzt ein Bild ergeben, um zu wissen, wohin uns neue Mobilitätskonzepte führen werden . . .

Am Dienstag gibt es zum Thema schon eine Veranstaltung von IGM, DGB, ver.di und dem Stuttgarter Zukunftsforum: „Mobilität neu denken“.

Der Referent wird Klaus Amler sein, Projektleiter der Baden-Württemberg Stiftung

Auf Vorschlag des BUND gab die Baden-Württemberg Stiftung die Studie „Mobiles Baden-Württemberg“ in Auftrag, die drei verschiedene Mobilitätsmodelle in Hinblick auf die Jahre 2030 bis 2050 untersucht hat.

Mögliche Mobilitätvarianten 2030 – 2050:

  1. Neue Individualmobilität mit dem PKW in der Hauptrolle unter Einbeziehung der E-Mobilität und automatisiertem Fahren.
  2. Neue Dienstleistungen mit E-Mobilität kreativen Geschäftsmodelle und geteilten Fahrzeugen
  3. Neue Mobilitätskultur mit kurzen Wegen, öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußverkehr sowie kollektive Nutzungskonzepte und Verkehrsvermeidung.

Es wurde untersucht, welche ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitswirkungen die einzelnen Szenarien haben. Die Studie liefert eindeutige Antworten: Im Hinblick auf ökologische und sozial gerechte Nachhaltigkeit erreicht man nur mit der dritten Variante eine befriedigende Antwort. Klaus Amler, Projektleiter bei der Baden-Württemberg-Stiftung stellt die Studie vor und diskutiert mit uns, wie das Mobilitäts- und Verkehrssystem künftig gestaltet sein kann und sollte, die Probleme des Transformationsprozesses und Lösungsmöglichkeiten für die Beschäftigten sowie die Auswirkungen für das Autoland Baden-Württemberg.

Weitere geplante Veranstaltungen zum Thema sind:

Jetzt am Freitag im Bundestag eine Veranstaltung der Bundestagsfraktion der Linken mit Uwe Meinhard und Roman Zitzelsberger

Mitte März voraussichtlich eine Veranstaltung zum Thema in Stuttgart im Veranstaltungs-Format „Fraktion vor Ort“, die den Fokus auf die Arbeitsplatzentwicklung und Qualifikationsanforderungen an die Kolleg*innen richtet.

Angedacht (ohne Garantie) eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung im Sommer/Herbst 2020. Wahrscheinlich mit dem Fokus auf dem Themenkomplex Mobilität und Klimaziele.